* Ganz Deutschland ist glücklich, weil nun wir Augsbürger wieder nach Mitternacht einen Döner kaufen können und dann im Freien, unterm Licht der Sterne und des Mondes den leckeren Türken-Happen wieder straffrei verspeisen können.
* Doch leider, leider freuen sich alle zu früh! Warum? Ist doch klar, der Döner macht schöner, sagt man. Besonders der nach Mitternacht aus dem Arkadas-Imbiss ins Freie gezerrte!
* Wie werden sich nämlich die Bürger von Köln, Berlin, Hamburg, Stuttgart und München ärgern, und gegen uns vorgehen, wenn die Augsbürger, die verhauten Datschis, immer schöner werden und bei der Heidi Klump alle Titel abstauben. Tja ... erst denken, dann freuen.
* In diesem Zusammenhang wundert es uns nicht so, dass auch Semmel-Kurti mit seiner neuen Flamme Sigri-Kids die Nachmitternachts-Döner am einst vorgesehen Platz für die Schönheitsgöttin Aphrodite feste futtern. Dort soll auch bald ein Döner-Denkmal entstehen.
* Die Augsburger Skandal-Zeitung ruft hiermit alle Künstler dieser Stadt zum Wettbewerb für das schönste Döner-Denkmal auf! Bitte Entwürfe sofort einsenden: augsburger.skandalzeitung@yahoo.com. Jeder Entwurf wird mit einem Döner nach Mitternacht belohnt!
* Unsere ukrainische Putzfrau grinst dazu satanisch: "Die können sich zentnerweise Döner reinhauen, bei den beiden hilft das nichts mehr...."
Bilder: Hilft bei den beiden Menschen wirklich kein Döner mehr? (Bilder aus einem Film von Radio-Augsburg über den Augsburger Opernball)
* Aber bald kommt leider der Gegenschlag der genialen Augsburger Stadtjuristen, die der Bevölkerung zwischen Lech und Wertrach immer ein paar Paragraphen voraus sind. Auch unsere oberste Stadtspitze ist ja Jurist und weiß, wie man Gesetzesfallen richtig auslegt .... Die Augsburger Stadtväter wollen vernünftigerweise schließlich keinen Schönheitskrieg mit anderen Metropolen anzetteln.
* Ob es da um Hausdurchsuchungen gegen Internetjournalisten, Unterlassungserklärungen, Prozesse auf Kosten der Stadt, Domainabmahnungen, Treppenkorruption oder sowas geht, unsere Zirbel-Juristen sind normalerweise absolut topp - obwohl sie kaum was verdienen, sozusagen knapp am Ehrenamt vorbeischrammen.
Bild: Augsburgs CSU-Rebell Volker Ullrich will das grösste Döner-Festival der Welt organisieren. Mit Allem!
* Sensation: Wir haben gehört, dass Augsburgs progressivster CSU-Knabe, dieser Volker Ullrich, nicht nur Freudentänze aufführt, weil er mit der Dönerverbots-Aufhebung seinen kleinlichen Willen gegen seinen Boss Gribl-Schmalz durchsetzen konnte, sondern nun auch jedes Jahr ein gigantsiches Döner-Festival in Datschiburg veranstalten will. Nicht nur mit viel Kultur, sondern mit Allem!
* Auf jeden Fall werden die Super-Stadtjuristen die Sperrzeit der Augsburer Lokale verkürzen wollen, damit sie dem siegreichen Arkadas-Türken mal zeigen können, wie der deutsche Amtsschimmel wiehert. Genau hinhören!
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Das Pro-Döner-Urteil:
Weil sie Betreiber von Imbissgaststätten mit Verkauf über die Straße unzumutbar belastet, ist die Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg zum Teil unwirksam. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass die Stadt den Beginn der Sperrzeit für die Abgabe von Speisen und nichtalkoholischen Getränken über die Straße nicht hätte auf ein Uhr vorverlegen dürfen. Damit war ein Normenkontrollantrag von zwei Gastwirten erfolgreich, die nicht damit einverstanden waren, dass ihre Kunden nach ein Uhr keinen Döner mehr ins Freie mitnehmen dürfen. Die Abgabe von alkoholischen Getränken über die Straße war nach Angaben des VGH nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der Verwaltungsgerichtshof betont, die Augsburger Sperrzeitverordnung sei, soweit sie die Abgabe von Speisen und nichtalkoholischen Getränken über die Straße betreffe, weder aus Gründen des Lärmschutzes noch aus Gründen der öffentlichen Reinlichkeit oder aus beiden Gründen gemeinsam gerechtfertigt. Die Stadt dürfe zwar grundsätzlich für den von der Verordnung umfassten Innenstadtbereich zur Bekämpfung schädlicher Umwelteinwirkungen in der Zeit zwischen ein und fünf Uhr nachts eine Sperrzeitverordnung erlassen. Die konkrete Ausgestaltung sei aber unverhältnismäßig, da sie in unzumutbarer Weise die Betreiber von Imbissgaststätten mit Verkauf über die Straße belaste.
Zudem habe die Stadt das von ihr verfolgte legitime Ziel des Nachtruhe- und Gesundheitsschutzes stark relativiert. Gaststätten ohne Verkauf über die Straße dürften bis fünf Uhr früh geöffnet haben und Alkohol ausschenken.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.01.2010, 22 N 09.1193