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Mittwoch, 20. März 2013

Piraten raten: Auch Forenbenutzer sollten die Verwendung von Pseudonymen und Anonymisierungsdiensten in Betracht ziehen




Wir bekamen Post von den schwäbischen Piraten: Das Landgericht Augsburg hat im Fall Ullrich ganz im Sinne der Meinungsfreiheit geurteilt und dem klagenden Verlag fechtgegeben. Die Freiheit zur Äußerung seiner Meinung bei bestehender Anonymität - auch im Internet - ist eines der höchsten Güter für Piraten und befürworten dieses Urteil dementsprechend.

Volker Ullrich hat sich mit dem Vorgehen gegen die AZ und den Forenteilnehmer klar disqualifiziert ein politisches Amt zu bekleiden. Wer so wenig Respekt vor dem Bürger hat, sollte auf seine Kandidatur verzichten.

«Volker Ulrich ist spätestens nach dem Urteil als Ordnungsreferent der Stadt Augsburg nicht mehr tragbar, ein Rücktritt ist unvermeidbar.», so David Krcek, Landtagskandidat im Augsburger Osten. Und weiter: «Sollte er bei seiner Kandidatur für den Bundestag bleiben, so haben die Augsburger Bürger die Möglichkeit ihre Meinung zu seinem Vorgehen an der Wahlurne zum Ausdruck zu bringen».

«Die Piraten werden sich auch weiterhin für Meinungsfreiheit und das Recht auf Anonymität einsetzen. Forenbetreibern sei empfohlen auf die Speicherung von Benutzerdaten im Sinne der Datensparsamkeit weitestgehend zu verzichten. Auch Forenbenutzer sollten die Verwendung von Pseudonymen und Anonymisierungsdiensten in Betracht ziehen.», rät Andreas Herz, Landtagskandidat im Stimmkreis Augsburg Land-Süd.

Kritisch sehen die Piraten in Schwaben hingegen, dass die Richter Forennutzer deutlich vom Schutzbereich der Pressefreiheit abgrenzen. Dies sorgt für Verunsicherung bei Forenteilnehmern. Außerdem wird eine künstliche Linie gezogen, die Blogger von Redakteuren trennt und damit an der Realität in der Onlinewelt vorbei geht.


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Sollten wir mal Ärger mit OB Gribl wegen Beleidigung oder übler Nachrede kriegen ....

... dann zitieren wir gerne die AZ und Augsburger Justiz:

"Die Aussage, dass Ordnungsreferent Ullrich mit dem Verkaufsverbot alkoholischer Getränke an Tankstellen Recht beuge und Betreiber massiv bedrohe, stelle "lediglich eine subjektive Bewertung der Haltung des Ordnungsreferenten dar", so das Landgericht...."

Völlig blödes Beispiel wäre: "Die Aussage, bei Herrn Dings war der Hoden näher als der Boden!" 
"Die Aussage, dass dem Herrn Dings sein Hoden näher als der Boden war, stelle "lediglich eine subjektive Bewertung der Haltung des Herrn Dings dar", so das Landgericht...."

Politiker müssen mehr aushalten - Das sei ausserdem dazu noch zitiert: 

"Auch wenn diese Bewertung in herabwürdigender Form erfolgte, sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Äußerungen zu politischen Themen in der Öffentlichkeit der straffreie Bereich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit weiter zu fassen als bei Äußerungn in der Privatsphäre."