Gericht: "Verfassungsmässig garantierte Kunstfreiheit"
Der Augsburger Kulturpolitiker Fritz Effenberger, von den Piraten, war beim Prozess gegen den Künstler Siegfried Stiller im Gericht anwesend.
Ich komme eben zurück von der Gerichtsverhandlung gegen den Augsburger Künstler Siegfried Stiller, der im Juli mit einer Performance-Kunstaktion auf das drohende Ende Kulturparks West hinwies.
Dazu hatte er bemalte Leinwände auf dem Rathausplatz ausgelegt, sich halbnackt beschriftet (“Kunst statt Luxuswohnungen”) und Handzettel mit einer Erklärung verteilt – letzteres wurde ihm auch vom Richter wegen fehlendem ViSdP als Verstoss gegen das Bayerische Pressegesetz ausgelegt und mit einer Geldbusse von 80 € (plus den Verfahrenskosten dafür) belegt.
Augsburgs kultureller Held (oder doch nur Abziehbild?) war nicht beim Prozess gegen den Künstler Stiller. Er musste wohl ein paar Römersteine abstauben ...
Den zweiten, halbstündigen Teil der Kunstaktion “Frei für die Kunst” mit vollständiger Entblössung des Künstlers wertete das hohe Gericht allerdings als von der verfassungsmässig garantierten Kunstfreiheit gedeckt. Also kein Bussgeld für eine angebliche Erregung öffentlichen Ärgernisses, und damit ein Rüffel für das übereifrige Augsburger Ordnungsamt.
Und nur noch die Stadträtin Annelies Haaser-Schwalm war beim Prozess gegen Stiller im Gerichtssaal anwesend. Alle anderen Augsburger Kultur-Politiker haben sich feige verdrückt.
Und nur noch die Stadträtin Annelies Haaser-Schwalm war beim Prozess gegen Stiller im Gerichtssaal anwesend. Alle anderen Augsburger Kultur-Politiker haben sich feige verdrückt.
Unter den etwa 12 Zuschauern befanden sich einige lokale Pressevertreter, Freunde des Künstlers und nur zwei Politikschaffende: Abgesehen vom sehr bescheidenen Verfasser dieser Zeilen verfolgte nur die SPD-Stadträtin Annelies Haaser-Schwalm das Geschehen.
Und darum hat ihm Ulli Bahr auch beim Prozess tapfer beigestanden ...
Und darum hat ihm Ulli Bahr auch beim Prozess tapfer beigestanden ...
Fazit: Siggi Stiller hat einen Sieg für die Freiheit der Kunst erkämpft, die für den Streit verantwortliche Augsburger Stadtregierung aus CSU und Pro Augsburg müssen wir am 16. März abwählen (Dann wird alles ein klein bisschen weniger schlimm, denke ich, Fritz Effenberger, Pirat).
Ingo Hinrichs von Augx-Marketing schreibt dazu:
"Der Richter gab nach dem Spruch eine ausführliche Begründung seines Urteils, die von bemerkenswerter Sachkenntnis zeugte.
Nach seinem Freispruch als nackte Gesamtkunstaktion kann der Augsburger Künstler Siegfried Stiller ein Bierchen auf die künstlerisch tolerante Augsburger Justiz trinken.
Ingo Hinrichs von Augx-Marketing schreibt dazu:
"Der Richter gab nach dem Spruch eine ausführliche Begründung seines Urteils, die von bemerkenswerter Sachkenntnis zeugte.
Eine Bewertung des Niveaus einer Kunstaktion sei nicht Aufgabe des Gerichts. Ein gewisser Formalismus sei auch bei der Kunst notwendig, jedoch bestehe die Freiheit der Kunst, die grundsätzlich nicht einzuschränken sei.
Stiller und sein Verteidiger nahmen das Urteil zufrieden zur Kenntnis und verzichteten auf Rechtsmittel."
Stiller und sein Verteidiger nahmen das Urteil zufrieden zur Kenntnis und verzichteten auf Rechtsmittel."