Donnerstag, 28. August 2014

Wir wunderten uns


Aha, drum bekommen wir als Lügen-Blatt von Möbel Inhofer nie eine schöne Anzeige oder Beilage.

Südwest Presse:

"Die Ankläger gehen gegen ein „unternehmerisches Konzept“ vor, bei dem Inhofer also freie Handelsvertreter und Subunternehmer beschäftigt hat, „obwohl tatsächlich ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorgelegen haben soll“. Die beiden Mitbeschuldigten hätten die zwei Geschäftsführer „in unterschiedlichem Umfang“ unterstützt.
Auf diese Weise wurden nach den Erkenntnissen der Ermittler Sozialversicherungsbeiträge – und zwar Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile – in Höhe von 1,7 Millionen Euro hinterzogen und so den Einzugsstellen der betroffenen Krankenkassen vorenthalten.
Darüber hinaus geht es auch um Steuerhinterziehung. Mit Blick auf das Steuergeheimnis gibt die Staatsanwaltschaft jedoch keine Auskunft zur „Höhe der vorgeworfenen Steuerverkürzungen“. Sie weist allerdings darauf hin, dass das Strafgesetzbuch und die Abgabenverordnung für Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt beziehungsweise Steuerhinterziehung jeweils Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Die Anklage erfolgt bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg. Es gibt bisher noch keine Termine ..."

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