Donnerstag, 31. Mai 2012

Wer kennt den Unterschied zwischen "verboten" und "absolut verboten"? Die Augsburger Kajak-Fahrer?


Also, "Baden verboten", das bedeutet wohl: Eigentlich ist hier das Baden verboten, aber ab und zu darf man hier schon baden.

An der Augsburger Kajak-Strecke lernt man die Feinheiten der deutschen Sprache kennen. Und das ausgerechnet von den Datschis, deren bayerisch-schwäbischer Zwitter-Dialekt in ganz Deutschland gefürchtet ist. Dialekt-Experten vermuten sogar: "Deswegen wird es nie einen Tatort aus Bayerns drittgrösster Stadt geben!"

An den Bade-Verbotsschildern an der Augsburger Kajak-Strecke wird einem der ganz feine Unterschied zwischen "Verbot" und "absolutes Verbot" bestens beigebracht, finden wir, oder?


Hier darf man nie und nimmer baden. Man wird sonst in Badehose abgeführt, direkt ins Gefängnis, nehmen wir mal an. Ist klar zu erkennen, das hier ist kein schlichtes "Verbot", sondern ein "absolutes Verbot"!

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