Das geschenkte Gebäude gehörte den Bürgern dieser Stadt nicht einer Stadtregierung, die es hemmungslos verscherbeln will
Anfrage über die Zulässigkeit der Veräußerung und Prüfung der Rechtmäßigkeit der Veräußerung der städtischen Immobilie, Fuggerstraße 12
2017 beschlossen hat, in höchstem Maße unwirtschaftlich und ganz sicher nicht im Sinne der Bürger der Stadt Augsburg, die das große Haus 1902 als Geschenk erhalten haben.
Deshalb stellt die Ausschussgemeinschaft im Stadtrat von Augsburg, die den Verkauf abgelehnt hat, eine öffentliche Anfrage an die Regierung von Schwaben
und lässt prüfen, ob der Verkauf rechtmäßig ist.
Am 06.November 1902, also vor ca. 116 Jahren schenkte die Familie Forster der Stadt Augsburg
das Anwesen Fuggerstraße 12. Aus „Dankbarkeit“ und zum „dauernden Andenken“
dafür wurde hat der damalige Rat der Stadt am Gebäude eine Gedenktafel angebracht.
In der Stadtratssitzung am 21.12.2017 wurde mehrheitlich beschlossen, das
Archivgebäude in der Fuggerstraße 12 für ca. 2,7 Mio Euro an die Verwaltungs-GmbH
eines Medienunternehmers zu verkaufen. Der Verkauf ist inzwischen vollzogen.
In dem Gebäude waren bisher die Kostümabteilung des Stadttheaters und das Bauaktenarchiv
untergebracht. Durch den Verkauf müssen beide Abteilungen umziehen. Dies, und die dafür
anfallenden Kosten wurden in folgenden Stadtratssitzungen beschlossen. (Tabelle)
Eine Zusammenfassung und Gegenüberstellung der Kosten ergibt ein Defizit für die
Stadt Augsburg durch den Verkauf bis zum Jahr 2025 in Höhe von 2.321.973,15 Euro.
In dieser Rechnung sind die Kosten für den nötig gewordenen Umzug des Bauaktenarchivs in die
Imhofstraße noch nicht einberechnet.
Die Wirtschaftsreferentin, die den Verkauf vorerst zu verantworten hat, hat auf
Anfrage der Ausschussgemeinschaft den unwirtschaftlichen Verkauf mit erhofften
Stadtmarktingvorteilen begründet:
„Die Verkaufsentscheidung, welche der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.12.2017 (GRU/17/00729) fällte, wurde nicht mit der reinen Intention der Erzielung eines Verkaufserlöses getroffen. Dabei fiel vielmehr insbesondere ins Gewicht, dass der Käufer durch die beabsichtigte
Zusammenführung des Verwaltungssitzes und des Sendezentrums …. im Gebäude
”Fuggerstraße 12" die Kultur- und Medienlandschaft in Augsburg bereichern
wird. Das Sendezentrum stellt ein permanentes Standort- und Städtemarketing für
die Stadt Augsburg dar. Zudem soll eine hochwertige Sanierung des Baudenkmals
erfolgen und der Stadtmarkt durch Bespielen des Vorplatzes aufgewertet werden.“
Obwohl im Jahr 2012 das Gebäude vom Liegenschaftsamt über ein Expose angeboten und ausgeschrieben wurde, fand eine weitere Ausschreibung zur Erzielung des höchst möglichen Kaufpreises nicht statt, sondern wurde 2017 ohne Gegenangebote freihändig an den jetzigen Käufer veräußert.
Art. 75 der Bayerischen Gemeindeordnung Veräußerung von Vermögen
(1) 1Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht,veräußern.
2Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.
Wir verlangen daher eine Prüfung des Verkaufs durch die Aufsichtsbehörde!
Abgesehen davon, dass durch die Veräußerung administrative Nachteile entstehen, z.B. für den schnellen Zugriff auf Bauakten, die jetzt in der Imhofstraße liegen, scheint die Dankbarkeit für die Schenkung nach 120 Jahren einer Verkaufsfreude zu weichen.
Auch ist beachtenswert, dass das Haus die schlechten Zeiten zweier Weltkriege überstanden hat und 2017 von einer Regierungsgeneration verkauft wird, der so viel Geld wie noch nie zur Verfügung steht.
Dabei war eine Begründung für den Verkauf der schlechte Bauzustand, für den in der Regel der Besitzer selbst verantwortlich ist.
Wir sind nicht der Auffassung der Finanzreferentin, diesen Vorgang der Öffentlichkeit vorzuenthalten, da die Schenkung den Bürgern dieser Stadt galt und nicht einer Stadtregierung.
Daher haben die Bürger auch das Recht zu erfahren, was mit ihren Geschenken durch die aktuelle Regierungskoalition geschieht.
Volker Schafitel, Architekt
Stadtrat
Volker Schafitel, Architekt
Stadtrat