Montag, 6. April 2015

Kein Skandal, ganz normal: Wer wurde bei der Augsburger Regierungskoalition mit den begehrten Aufsichtsratsposten bei Stadtwerke Augsburg SWA belohnt? Und warum? Und wann?



Aufsichtsrat von SWA Energie GmbH ab 23.7.2014


1. Dr. Kurt Gribl - CSU

2. Rainer Schaal - CSU

3. Max Weinkamm - CSU

4. Horst Hinterbrandner - CSU

5. Katja Scherer - CSU

6. Jutta Fiener - SPD

7. Gabriele Thoma - SPD

8. Martina Wild - Grüne


9.-12. Betriebsratsmitglieder





Aufsichtsräte der SWA Holding ab 30.7.2014

1. Dr. Kurt Gribl - CSU

2. Eva Weber - CSU

3. Rainer Schaal - CSU

4. Thorsten Große - CSU

5. Wilhelm Leichtle - SPD

6. Stefan Quarg - SPD

7. Margarethe Heinrich - SPD

8. Martina Wild - Grüne


9.-12. Betriebsratsmitglieder


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Martina, die Wilde, im Glück
Unser unwichtiger und verlogener Kommentar: Niemand hat der Grünen Martina Wild diese schlecht bezahlten Posten bei den Stadtwerken Augsburg mehr gewünscht als wir. Sie hat es verdient für ihre harte Parteiarbeit ein bissle belohnt zu werden. Aber bei ihr ist in letzter Zeit das Glück ja daheim. Hat sie nicht auch dort ihr schönes Haus hinbauen dürfen, wo man es vorher nicht hinbauen durfte? Koalitionen sind halt auch gute Fusionen.


Martina Wild von den Grünen: Die unablässige Information ihrer Parteimitglieder hat
sie enorm viel Kraft gekostet: Das muss doch honoriert werden.

Was hätte der Ludwig Thoma da gesagt?
Dass die Gabriele Thoma für ihren superschwierigen Übertritt von der ÖDP mit ihren unzähligen Wählerstimmen zur SPD irgendwie belohnt werden muss, brauchen wir nicht groß zu erwähnen. Immerhin bekam damit die Augsburger SPD die meisten Stadtratssitze. Also, wenn sich jeder SPD-Stadtrat zwischen die Stühle setzt. Was sie ja am liebsten machen. Immerhin musste die Thoma auf ihren Visitenkarten für ihre neue Partei einen Buchstaben auswechseln!

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Vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, beschlossen am 11.4.2014, eingetragen am 25.4.2014

Anmerkung: Die Satzung und alle anderen wichtigen Beschlüsse sind durch eine Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zwei Wochen vor der Versammlung ist mit Angabe der Tagesordnung einzuladen.

Wie eine Gesellschafterversammlung abläuft ist aus der Niederschrift anlässlich der Neubestellung des Geschäftsführers ersichtlich:

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56. Gesellschafterversammlung am 24.9.2014
Niederschrift im Amtszimmer des Herrn Oberbürgermeisters

Beginn 16.00
Ende 16.10

Anwesend:
Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung
- Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl

TOP
1.     Genehmigung der Niederschrift
2.     Abberufung und Bestellung des Geschäftsführers
Einleitung:
Auf Anregung der Geschäftsführung findet unter Verzicht auf aller nach Gesetz und Satzung für die Einberufung und Durchführung bestehender Frist- und Formvorschriften die 56. Gesellschafterversammlung statt.

Zur Tagesordnung werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.     , Genehmigung der Niederschrift
2.     Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers


Niederschrift geht zum Notar, dann zum Handelsgericht. So auch bei der neuen Satzung:


URNr. 6086/2014
Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH

Am 11.4.2014 erschien
Vor: Dr. Walter Grafberger, Notar
Frau Claudia Meyer-Reuß, Rathausplatz

Nach Angabe hier handelnd nicht eigen namens, sodnern aufgrund der vom Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl erteilten Vollmacht, die in Urschrift dieser Urkunde beigefügt ist, für die Stadt Augsburg

I . Die Stadt Augsburg versichert, sämtliche Anteile der SWA Holding GmbH zu halten.

II. Gesellschafterversammlung
Unter Verzicht auf Einhaltung aller durch Gesellschaftsvertrag vorgeschriebener Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält der Gesellschafter eine Gesellschaftsversammlung der vorgenannten Gesellschaft ab und beschließt wie folgt:

1. Die Satzung wird neugefaßt. (siehe angefügte Urkunde, der Entwurf der Satzung ist vom 6.12.2013)
Der alte Gesellschaftsvertrag ist nicht einsehbar. Der Unternehmenszweck ist aber mit dem alten identisch. (Original-Markierung E.N.)
 Auszug aus der Satzung

§2 Unternehmenszweck
f. Erhaltung langfristiger, attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und Schaffung neuer Arbeitsplätze.

§11 Aufgaben des Aufsichtsrats
...
3.     Der Aufsichtsrat behandelt vorberatend (Markierung im Original, F.M) insbesondere folgende Vorlagen an die Gesellschafterversammlung:

4.     ...
b. Erwerb, Veränderung und vollständige oder teilweise Veräußerung von Beteiligungen (mittelbar und unmittelbar) sowie wenn eine in Einzelfällen von der Gesellschafterversammlung festzulegende Wertgrenze überschritten wird.
c. Gründung von Unternehmen
h. grundsätzliche strategische Konzepte

§ 10 Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates, Bildung von Ausschüssen
Für die Aufsichtsratsmitglieder besteht seitens des Gesellschafters die Möglichkeit, Weisungsrechte auszuübern, soweit dies gesellschaftsrechtlich zulässig ist.




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