Gegendarstellung
Original-Text des Anwaltbriefes
Original-Text des Anwaltbriefes
Arno Löb
(Herr Ausgeber der Augsburger Skandal-Zeitung)
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Zugeschickt wurde uns diese Gegendarstellung von der Rechtsanwaltzskanzlei
Unterschrieben von der Rechtsanwältin
Maria Khavyna
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Bemerkung der Redaktion:
Wir veröffentlichen diese Gegendarstelltung natürlich sehr gerne, denn uns liegt nichts näher am Herzen als die Gerechtigkeit, die Unschuld und die Wahrheit.
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Als kopierbarer Text
Gegendarstellung
Vorwürfe gegen Peter Grab erweisen sich als falsch.
1. Meine Behauptung im Beitrag vom 01.11.2014, dass Peter
Grab eine "Missetat" begangen hat: "Er bittet dabei um die
Verschonung seiner Kinder, die von seiner Missetat nichts mitbekommen
sollten", nehme ich zurück, da Peter Grab keine Missetat begangen hat.
2. Meine Ankündigung im Beitrag vom 01.11.2014, das Peter
Grab in U-Haft kommt: "Was tut Pro Augsburg wenn Peter Grab in U-Hat
kommt?", entbehrte jeder Grundlage.
3. Das von mir am 01.11.2014 mit der Bemerkung "In
diesem Haus, in der Jakobervorstadt von Augsburg, ist es geschehen"
veröffentlichte Haus, in dem Peter Grab wohnt, hätte nicht von mir (in diesem
Zusammenhang) veröffentlicht werden dürfen - insbesondere nicht mit der
Behauptung, dass "es in diesem Haus geschehen ist".
4. Der von mir wiederholt behauptete
"Vergewaltigungs-Fall Peter Grab" (z. B. Beitrag vom 01.11.2014
"Augsburgs Öffentlichkeit wartet darauf Unsere Zeitung macht heute noch
ein Interview mit Arno Loeb zu dem Vergewaltigungs-Fall Peter Grab!') trifft
nicht zu.
5. Die von mir wiederholt behaupteten "womöglich kriminellen Sex-Eskapaden von Peter Grab" (z. B. Beitrag vom 01.11.2014 "Es werden auch sehr intime und perverse Sexpraktiken erwähnt werden, die von Peter Grab bei seinen extremen, womöglich kriminelle Sex-Eskapaden, angewandt werden", treffen ebenfalls nicht zu.
6. Meine Behauptung im Beitrag vom 01.11.2014, dass Manuela B. "die Machenschaften von Peter Grab aufdeckt": "Manuela B., diese Frau, die mit viel Mut und ihrer Ehre die Machenschaften von Peter Grab aufdeckt und anklagt, verdient unseren vollen Respekt ", trifft nicht zu.
7. Auch meine Behauptungen im Beitrag vom 01.11.2014: "Peter Grab hingegen, der nicht voll zu seiner Tat steht, sondern sich hinter Lügen und Rechtsanwalt und seinen Kindern verkriecht, der verdient unseren Respekt wahrlich nicht" sind unwahr, da es keine Tat gab.
8. Meine Erklärung im Beitrag vom 02.11.2014, dass "einzig und allein Manuela B." die Behauptung unterlassen könne, dass sie von Peter Grab missbraucht wurde, trifft nicht zu - auch ich habe diese Behauptung als wahrheitswidrig entsprechend der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Augsburg zu unterlassen.
9. Meine Behauptung, "Peter Grab will jetzt mich und die Skandal-Zeitung mundtot machen", trifft nicht zu.
10. Auch meine Behauptungen, dass "die Skandal-Zeitung nicht falsch berichtet hat" und dass "die Skandal-Zeitung nicht mal den Namen" von Peter Grab "verraten hat" treffen nicht zu.
11. Meine Behauptung im Beitrag vom 03.11.2014, Peter Grab ist als Täter in einen sexuellen Missbrauchsfall verwickelt, ist falsch.
12. Meine Zusicherung vom 04.11.2014, dass ich "alle Inhalte zu dieser tragischen Angelegenheit auf meinen Internet-Seiten entfernen werde", hat sich als unwahr herausgestellt.
13. Meine Unterstellungen im Beitrag vom 15.11.2014, dass Peter Grab keinen "echten" Drogentest bzw. einen "unkontrollierten" Drogentest" bzw. manipulierbaren Drogentest vorgenommen hat, sind falsch.
14. Meine Behauptung, dass Pro Augsburg eine Partei ist, die für Perverse kämpft („ endlich mal ne Augsburger Partei die für perverse kämpft ...", ist falsch.
16. Meine Behauptung vom 04.11.2014, dass Manuela B. von Peter Grab "gemein und ungerecht behandelt" wurde und ich deshalb "Zivilcourage" gezeigt habe, trifft nicht zu.
17. Falsch ist auch meine Behauptung, Peter Grab hätte eine SMS an die Augsburger Medien gesandt und sich mit dieser SMS geoutet.
Arno Löb
(Herr Ausgeber der Augsburger Skandal-Zeitung)
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Zugeschickt wurde uns diese Gegendarstellung von der Rechtsanwaltskanzlei
Unterschrieben von der Rechtsanwältin
Maria Khavyna
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Bemerkung der Redaktion:
Wir veröffentlichen diese Gegendarstelltung natürlich sehr gerne, denn uns liegt nichts näher am Herzen als die Gerechtigkeit, die Unschuld und die Wahrheit.