Donnerstag, 5. Dezember 2013

Wer eine Schubserei billigt, der muss teuer büssen, ist doch klar ....


Aua! Augsburgs gefährlichster Mann aller Zeiten, haut mal wieder voll drauf!

Tobias Schley schreibt uns zu seinem Gerichtsverahren:

"Zum Sachverhalt meines Berufungsverfahrens vom 02.12.2013 vor dem Landgericht Augsburg und zur Berichterstattung in der "Augsburger Allgemeinen" stelle ich folgendes fest:

Artikel und Kommentar in der "Augsburger Allgemeinen" sind tendenziös und in Wertung und Aufmachnung unverhältnismässig.

Inhaltlich inkorrekt ist die Feststellung von Herrn Heinzle, dass der Verlauf der Nacht vom 12.12.2011 von mir bestritten wurde. Meine Einlassung vor dem Amtsgericht entspricht der im Berufungsverfahren.

In Letzterem wurde die Anklage wegen versuchter räuberischer Erpressung fallen gelassen. Dies war das wichtigste Anliegen im Berufungsverfahren.

Keine Schläge und keiner verletzt - aber doch eine Staatsaffäre

Vom Landgericht wurde festgestellt, dass die Mitangeklagten Wolfgang und Stefan D. mit dem Taxifahrer eine Schubserei hatten, bei welcher keine Schläge fielen und auch keiner verletzt wurde.

Anlass für diese Schubserei waren unterschiedliche Auffassungen über einen Taxipreis nach einer von dem Taxifahrer unterbrochenen Fahrt von ca. 40 Meter Fahrstrecke. Wegen der Gemeinschaftlichkeit wertete das Gericht diese Schubserei als gefährliche Körperverletzung.

Ich selber saß nie in dem Taxi. Mit meinem Hinzukommen wollte ich die Situation schlichten, was mir überhaupt nicht gelungen ist. Dafür entschuldigte ich mich im Verfahren. Ich hatte mich falsch verhalten, da durch den Austausch der Personalien eine Klärung des Anspruchs am darauffolgenden Tag in Ruhe sicherlich möglich gewesen wäre. Dies bedauere ich sehr und gab dies auch im Berufungsverfahren zum Ausdruck.

Schlimmer gehts doch kaum: Schubserei gebilligt!

Im Verfahren wurde weiterhin festgestellt, dass ich an der Schubserei zwar nicht aktiv beteiligt war, diese aber gebilligt habe. Mit der Gemeinschaftlichkeit wird die Gefährlichkeit begründet. - Übrig bleibt also, dass ich eine Schubserei gebilligt habe - damit werde ich leben müssen.

Diese Billigung führte zur Einstufung als gefährliche Körperverletzung. Das Strafmaß von neun Monaten auf Bewährung empfinde ich als zu hoch und werde deswegen in Revision gegen dieses Urteil gehen.

Im Verfahren um die unterstellte Beleidigung von Herrn Stadtrat Holzapfel als "Arschloch" hatten meine Verteidiger Dr. Richard Beyer und Gerhard Decker îm Hinblick auf die Beweislage den Antrag gestellt, die Berufung auf das Strafmaß zu begrenzen. Ich stehe weiterhin zu meiner Aussage, Herrn Holzapfel mit
diesem Kraftausdruck nicht belegt zu haben.

Doku-Shot: Die DAZler forschen nun nach Augsburgs grösstem Arschloch. 

Mit der Begrenzung auf das Strafmaß wollten wir dem Gericht die erneute Aussage von einer Vielzahl von Ratsmitgliedern ersparen und somit weiteren möglichen Schaden von der Stadt Augsburg und dem Stadtrat der Stadt Augsburg als Kollegialorgan abwenden. 

Wer darf in Augsburg ungestraft Arschloch sagen und schreiben und wer nicht?

Damit blieben allen Beteiligten Aussagen, wie etwa der unerträgliche nationalsozialistische Vergleich von Frau Schabert-Zeidler und die Aussage von Herrn Holzapfel selbst erspart, welcher ja mit dem vorgeworfenen Kraftausdruck scheinbar selber nicht zimperlich umgeht und einer Strafanzeige nur entgangen ist, weil der von ihm damit belegte Rolf von Hohenhau auf eine solche verzichtete.


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Unsere ukrainische Putzfrau äussert auch mal wieder ungefragt ihre Gedanken: 
"Wie kann Augsburg die zweitsicherste Stadt in Deutschland sein, wenn hier so brutale Monster herumlaufen?"


Strip im Weihnachts-Schaufenster! Entsetzen macht sich breit!


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Wir sind entsetzt.

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