Aufsichtsrat
von SWA Energie GmbH ab 23.7.2014
1. Dr. Kurt Gribl - CSU
2. Rainer Schaal - CSU
3. Max Weinkamm - CSU
4. Horst Hinterbrandner - CSU
5. Katja Scherer - CSU
6. Jutta Fiener - SPD
7. Gabriele Thoma - SPD
8. Martina Wild - Grüne
9.-12. Betriebsratsmitglieder
Aufsichtsräte
der SWA Holding ab 30.7.2014
1. Dr. Kurt Gribl - CSU
2. Eva Weber - CSU
3. Rainer Schaal - CSU
4. Thorsten Große - CSU
5. Wilhelm Leichtle - SPD
6. Stefan Quarg - SPD
7. Margarethe Heinrich - SPD
8. Martina Wild - Grüne
9.-12. Betriebsratsmitglieder
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Martina, die Wilde, im Glück
Unser unwichtiger und verlogener Kommentar: Niemand hat der Grünen Martina Wild diese schlecht bezahlten Posten bei den Stadtwerken Augsburg mehr gewünscht als wir. Sie hat es verdient für ihre harte Parteiarbeit ein bissle belohnt zu werden. Aber bei ihr ist in letzter Zeit das Glück ja daheim. Hat sie nicht auch dort ihr schönes Haus hinbauen dürfen, wo man es vorher nicht hinbauen durfte? Koalitionen sind halt auch gute Fusionen.
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Martina Wild von den Grünen: Die unablässige Information ihrer Parteimitglieder hat
sie enorm viel Kraft gekostet: Das muss doch honoriert werden. |
Was hätte der Ludwig Thoma da gesagt?
Dass die Gabriele Thoma für ihren superschwierigen Übertritt von der ÖDP mit ihren unzähligen Wählerstimmen zur SPD irgendwie belohnt werden muss, brauchen wir nicht groß zu erwähnen. Immerhin bekam damit die Augsburger SPD die meisten Stadtratssitze. Also, wenn sich jeder SPD-Stadtrat zwischen die Stühle setzt. Was sie ja am liebsten machen. Immerhin musste die Thoma auf ihren Visitenkarten für ihre neue Partei einen Buchstaben auswechseln!
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Vollständige
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, beschlossen am 11.4.2014, eingetragen am
25.4.2014
Anmerkung:
Die Satzung und alle anderen wichtigen Beschlüsse sind durch eine
Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zwei Wochen vor der Versammlung ist
mit Angabe der Tagesordnung einzuladen.
Wie
eine Gesellschafterversammlung abläuft ist aus der Niederschrift anlässlich der
Neubestellung des Geschäftsführers ersichtlich:
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56.
Gesellschafterversammlung am 24.9.2014
Niederschrift
im Amtszimmer des Herrn Oberbürgermeisters
Beginn
16.00
Ende
16.10
Anwesend:
Der
Vorsitzende der Gesellschafterversammlung
- Oberbürgermeister
Dr. Kurt Gribl
TOP
1.
Genehmigung der Niederschrift
2.
Abberufung und Bestellung des Geschäftsführers
Einleitung:
Auf
Anregung der Geschäftsführung findet unter Verzicht auf aller nach Gesetz und
Satzung für die Einberufung und Durchführung bestehender Frist- und
Formvorschriften die 56. Gesellschafterversammlung statt.
Zur
Tagesordnung werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.
, Genehmigung der Niederschrift
2.
Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers
Niederschrift
geht zum Notar, dann zum Handelsgericht. So auch bei der neuen Satzung:
URNr.
6086/2014
Gesellschafterversammlung
der
Stadtwerke
Augsburg Holding GmbH
Am
11.4.2014 erschien
Vor:
Dr. Walter Grafberger, Notar
Frau
Claudia Meyer-Reuß, Rathausplatz
Nach
Angabe hier handelnd nicht eigen namens, sodnern aufgrund der vom
Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl erteilten Vollmacht, die in Urschrift dieser
Urkunde beigefügt ist, für die Stadt Augsburg
I
. Die Stadt Augsburg versichert, sämtliche Anteile der SWA Holding GmbH zu
halten.
II.
Gesellschafterversammlung
Unter
Verzicht auf Einhaltung aller durch Gesellschaftsvertrag vorgeschriebener
Formen und Fristen der Einberufung und Ankündigung hält der Gesellschafter eine
Gesellschaftsversammlung der vorgenannten Gesellschaft ab und beschließt wie
folgt:
1.
Die Satzung wird neugefaßt. (siehe angefügte Urkunde, der Entwurf der Satzung
ist vom 6.12.2013)
Der
alte Gesellschaftsvertrag ist nicht einsehbar. Der Unternehmenszweck ist aber
mit dem alten identisch. (Original-Markierung E.N.)
Auszug
aus der Satzung
§2
Unternehmenszweck
f.
Erhaltung langfristiger, attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und
Schaffung neuer Arbeitsplätze.
§11
Aufgaben des Aufsichtsrats
...
3.
Der Aufsichtsrat behandelt
vorberatend (Markierung im
Original, F.M) insbesondere folgende Vorlagen an die Gesellschafterversammlung:
4.
...
b. Erwerb, Veränderung und vollständige oder teilweise
Veräußerung von Beteiligungen (mittelbar und unmittelbar) sowie wenn eine in
Einzelfällen von der Gesellschafterversammlung festzulegende Wertgrenze
überschritten wird.
c. Gründung von Unternehmen
h. grundsätzliche strategische Konzepte
§ 10 Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates,
Bildung von Ausschüssen
Für die Aufsichtsratsmitglieder besteht seitens des Gesellschafters die
Möglichkeit, Weisungsrechte auszuübern, soweit dies gesellschaftsrechtlich
zulässig ist.