Wo ist das Geld geblieben?
"Werden Teile der Augsburger Verwaltung nicht der Verantwortung einer gewissenhaften Vermögensverwaltung im Sinne der Erblasserin gerecht?"
Sehr geehrter Herr Dr. Gribl,
nach Durchsicht der Augsburger Haushaltszahlen der letzten Jahre bitte ich um Beantwortung beiliegenderAnfrage zu den Mieteinnahmen Höhmann-Haus, Maximilianstraße 48, 86150 Augsburg
Das Höhmann-Haus befindet sich seit dem 23.09.2011 im Eigentum der Stadt Augsburg.
Es wurde nicht den Kunstsammlungen vererbt sondern der Stadt Augsburg. Gleichwohl überließ die Stadt die Verwaltung den städtischen Kunstsammlung.
Im Haushaltsjahr 2011, in welchem das Gebäude nur ca. 3 Monate im Eigentum der Stadt war, flossen aus dem Verwaltungsshaushalt ca. 38.000 Euro in
den Vermögenshaushalt und wurden von dort auf „Sonderrücklagen Stiftungen“ gebucht. Dieser Betrag könnte in etwa den damaligen Mieteinnahmen für 3 Monate entsprechen.
Für das Jahr 2012 wurden für 12 Monate nur Mieteinnahmen von ca. 36000 Euro eingeplant.
Für das Jahr 2013 wurden Mieteinnahmen von ca. 21.000 Euro eingeplant.
Für das Jahr 2014 wurden Mieteinnahmen von ca. 37.000 Euro eingeplant.
Für das Jahr 2015 wurden keine Mieteinnahmen erwirtschaftet, jedoch aus dem „Sonderrücklagenkonto Stiftungen“ ca. 3500 Euro dem Verwaltungshaushalt zugeführt.
Für die folgenden Haushaltsjahre 2016-2020 fallen die Haushaltsansätze für das Höhmann-Haus von 18.000 Euro bis 12.000 Euro jährlich.
Das Höhmann-Haus umfasst eine vermietbare Wohn/Nutzfläche von ca.1900-2000m2. Bei einer Durchschnittsmiete von 5,00 Euro/m2 kalt ergibt sich eine Jahresmiete von mindestens ca. 115.000 Euro.
Wie erklären sich die dargestellten Haushaltsansätze und Ergebnisse zu den tatsächlichen Mieteinnahmen?
Nach Aussage des Stadtsprechers Görlich ist…„die Zuführung zum Vermögenshaushalt sozusagen eine Ansparung, um dann Geld zu haben, wenn – zum Beispiel – eine Dachsanierung notwendig wird“…
Die Gelder wurden an ein „Sonderrücklagenkonto Stiftungen“ weitergeleitet und entziehen sich somit der Kontrolle des Haushalts.
Wird dieses Konto entsprechend dem Wunsch der Erblasserin als Sondervermögen gesondert von allem übrigen Vermögen verwaltet?
Präzisiert: Liegen außer den Einnahmen aus dem Höhmann-Haus keine anderen Gelder auf diesem Konto?
Wie ist der aktuelle Kontostand?
Was wird und wurde bisher von diesem Konto bezahlt?
Ist es richtig, dass die Stadt Augsburg seit März 2012 auf Weisung des städtischen Kämmerei und Steueramtes die monatlichen Mietzahlungen für die, von der Stadt genutzten Räume im Höhmann-Haus in Höhe von über 5000 Euro eingestellt hat?
Wenn ja, wie kann man so dem Wunsch der Erblasserin gerecht werden, das Gebäude auf Dauer über Mieteinnahmen in seinem hochwertigen Zustand zu erhalten?
Weshalb hat die Stadt Augsburg als Eigentümerin die Verwaltung des Gebäudes den Kunstsammlungen überlassen und damit die Kontrolle über die wirtschaftliche Situation aus der Hand gegeben?
Möglicherweise werden eigentlich zuständige Teile der Verwaltung nicht der Verantwortung einer gewissenhaften Vermögensverwaltung im Sinne der Erblasserin gerecht. Zumal
jederzeit bekannt war, dass der Chef der städtischen Kunstsammlungen selbst Mieter im Objekt ist, wäre eine strikte Trennung der Aufgaben unabdingbar gewesen.
Volker Schafitel, Architekt
Stadtrat
Sehr geehrter Herr Dr. Gribl,
nach Durchsicht der Augsburger Haushaltszahlen der letzten Jahre bitte ich um Beantwortung beiliegenderAnfrage zu den Mieteinnahmen Höhmann-Haus, Maximilianstraße 48, 86150 Augsburg
Das Höhmann-Haus befindet sich seit dem 23.09.2011 im Eigentum der Stadt Augsburg.
Es wurde nicht den Kunstsammlungen vererbt sondern der Stadt Augsburg. Gleichwohl überließ die Stadt die Verwaltung den städtischen Kunstsammlung.
Im Haushaltsjahr 2011, in welchem das Gebäude nur ca. 3 Monate im Eigentum der Stadt war, flossen aus dem Verwaltungsshaushalt ca. 38.000 Euro in
den Vermögenshaushalt und wurden von dort auf „Sonderrücklagen Stiftungen“ gebucht. Dieser Betrag könnte in etwa den damaligen Mieteinnahmen für 3 Monate entsprechen.
Für das Jahr 2012 wurden für 12 Monate nur Mieteinnahmen von ca. 36000 Euro eingeplant.
Für das Jahr 2013 wurden Mieteinnahmen von ca. 21.000 Euro eingeplant.
Für das Jahr 2014 wurden Mieteinnahmen von ca. 37.000 Euro eingeplant.
Für das Jahr 2015 wurden keine Mieteinnahmen erwirtschaftet, jedoch aus dem „Sonderrücklagenkonto Stiftungen“ ca. 3500 Euro dem Verwaltungshaushalt zugeführt.
Für die folgenden Haushaltsjahre 2016-2020 fallen die Haushaltsansätze für das Höhmann-Haus von 18.000 Euro bis 12.000 Euro jährlich.
Das Höhmann-Haus umfasst eine vermietbare Wohn/Nutzfläche von ca.1900-2000m2. Bei einer Durchschnittsmiete von 5,00 Euro/m2 kalt ergibt sich eine Jahresmiete von mindestens ca. 115.000 Euro.
Wie erklären sich die dargestellten Haushaltsansätze und Ergebnisse zu den tatsächlichen Mieteinnahmen?
Nach Aussage des Stadtsprechers Görlich ist…„die Zuführung zum Vermögenshaushalt sozusagen eine Ansparung, um dann Geld zu haben, wenn – zum Beispiel – eine Dachsanierung notwendig wird“…
Die Gelder wurden an ein „Sonderrücklagenkonto Stiftungen“ weitergeleitet und entziehen sich somit der Kontrolle des Haushalts.
Wird dieses Konto entsprechend dem Wunsch der Erblasserin als Sondervermögen gesondert von allem übrigen Vermögen verwaltet?
Präzisiert: Liegen außer den Einnahmen aus dem Höhmann-Haus keine anderen Gelder auf diesem Konto?
Wie ist der aktuelle Kontostand?
Was wird und wurde bisher von diesem Konto bezahlt?
Ist es richtig, dass die Stadt Augsburg seit März 2012 auf Weisung des städtischen Kämmerei und Steueramtes die monatlichen Mietzahlungen für die, von der Stadt genutzten Räume im Höhmann-Haus in Höhe von über 5000 Euro eingestellt hat?
Wenn ja, wie kann man so dem Wunsch der Erblasserin gerecht werden, das Gebäude auf Dauer über Mieteinnahmen in seinem hochwertigen Zustand zu erhalten?
Weshalb hat die Stadt Augsburg als Eigentümerin die Verwaltung des Gebäudes den Kunstsammlungen überlassen und damit die Kontrolle über die wirtschaftliche Situation aus der Hand gegeben?
Möglicherweise werden eigentlich zuständige Teile der Verwaltung nicht der Verantwortung einer gewissenhaften Vermögensverwaltung im Sinne der Erblasserin gerecht. Zumal
jederzeit bekannt war, dass der Chef der städtischen Kunstsammlungen selbst Mieter im Objekt ist, wäre eine strikte Trennung der Aufgaben unabdingbar gewesen.
Volker Schafitel, Architekt
Stadtrat