Mittwoch, 30. September 2009

Literarischer Gerichts-Termin?


Am 1. Oktober findet am Oberlandesgericht München die Berufungsverhandlung im Fall "Tannöd" statt. Journalist und Buchautor Peter Leuschner hatte der Kollegin
Andrea Maria Schenkel vorgeworfen, für ihren Bestseller
"Tannöd" aus seinen Büchern zum Mordfall abgeschrieben zu haben.

* In erster Instanz hatte das Landgericht München am 21. Mai 2008 die Vorwürfe laut Nautilus mit großer Eindeutigkeit als vollkommen haltlos zurückgewiesen: Es wurden keinerlei Urheberrechtsverletzungen festgestellt. Der Verlag erwartet, dass diese Position in der Berufungsverhandlung bestätigt wird.

* Die mündliche Verhandlung findet im Oberlandesgericht München am 1. Oktober 2009 um 15 Uhr statt: Justizgebäude Prielmayerstr. 5, Sitzungssaal E. 41. Frau Schenkel und ihr Verleger  Schulenburg sollen im Gericht Rede und Antwort stehen.

* Erinnert uns irgendwie an den Augsburger Prozess um das Buch "Rudolf Moshammer: Der einsame König", das von dem (schwulen südamerikanischen Autor?) Claudio Carra verfasst wurde.
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