Sonntag, 17. Mai 2015

Fehlende Fairness? Oder nur Schmarre?


Sehr geehrter Herr Dr. Gribl,

bitte beantworten Sie im Zusammenhang des von Ihnen angestrebten Ratsbegehrens für die Fusion folgende Fragen:

Dem Vernehmen nach befragt ein Münchner Meinungsforschungsinstitut im Auftrag der Stadtwerke die Bürger zum kommenden Bürgerentscheid und die Fusion. Trifft dies zu und mit welchem Motiv und welchem Geld geschieht dies?

Wie planen Sie (Finanzierung, Bereitstellung von Darstellungsformen im öffentlichen Raum) den Art. 18 a Abs. 15 GO und Art. 25 a Abs 14 LkrO (Fairnessklausel) im anstehenden Bürgerentscheid umzusetzen?

Wenn die Gemeinde also z.B. eine Informationsbroschüre erstellt, müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens und der Gemeinderat den gleichen Umfang zur Verfügung bekommen. Diese Fairness-Klausel gilt auch für Eigenbetriebe der Gemeinde (z.B. Stadtwerke) und Werbemaßnahmen, die durch diese finanziert werden (BayVGH, Beschluss vom 8.2.1996, Az: 4 C E 96.420).

Unter dem Titel – „OB Kurt Gribl manövriert Fusionsgegner aus“ spricht die Presse bereits von dem positiven Effekt des Ratsbegehrens, „die Argumente der Fusionsbefürworter aktiv bewerben zu können“.

Es wird richtiger Weise auf „Ihre gute Erfahrung beim Tunnelbau am Königsplatz“ verwiesen bei dem Sie „mit einem Ratsbegehren samt einer groß angelegten Kampagne den Bürgerentscheid für sich entscheiden konnten“.

Ein Motiv in Richtung „fehlende Fairness“ könnte vermutet werden, nachdem Sie bisher ein Ratsbegehren über die Fusion abgelehnt haben.

Volker Schafitel, 
Architekt | Stadtrat

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