Bei der Abstimmung zum neuen Leistungsschutzrecht fehlten zwei Augsburger Bundestags-Abgeordnete. Claudia Roth von den Grünen und Miriam Gruß von der FDP. Wir wissen leider nicht, was sie Besseres zu tun hatten?
Wir wissen nur, dass es bei diesem Gesetz um die Benutzung von Texte diverser Zeitungsverlage geht, die von Suchmaschinen, Foren-Usern und Bloggern genutzt werden.
Manche glauben auch, dass mit diesem neuen Gesetz viele Probleme für Internet-User mit der Justiz auftreten werden.
Warum viele Abgeordnete für dieses Gesetz gestimmt haben, ist nicht klar erkennbar, wird auch gesagt.
Nach dem neuen Leistungsschutz-Gesetz ist nur noch die Verwendung kleiner Text-Auszüge erlaubt.
Die lieben Abmahn-Anwälte kommen jetzt sicher wieder ins Schwitzen ... vor Arbeit ...
Der Gesetzes-Text zum neuen Leistungsschutzrecht:
"Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird den Presseverlagen das
ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken
im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Jedoch ist ein Schutz nur vor sys-
tematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von
Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten im Netz geboten, die Inhalte
entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten, da deren Geschäftsmodell in be-
sonderer Weise darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf
die verlegerische Leistung zuzugreifen. Nicht erfasst werden deshalb andere
Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft,
Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer. Die
vorgeschlagene Regelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmög-
lichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen wer-
den durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht
berührt.
Presseverlage können nur von Anbietern von Suchmaschinen und Anbietern
von solchen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, die Unterlassung
unerlaubter Nutzungen verlangen und nur sie müssen für die Nutzung Lizenzen
erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen
der Zitierfreiheit."