Samstag, 6. Juli 2013

Liebe Münchner, zieht bitte in unser neues Asylantenheim ....


Weil das neue Asylantenheim in Augsburg wohl viel zu groß geraten ist, versucht die Stadt Augsburg mit Anzeigen in der Münchner Abendzeitung die Leute aus der Knödelmetropole anzulocken, um das Asylantenheim voll zu bekommen.

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Die Augsburger Grünen meinen dazu:
"Die Augsburger Mietproblematik wird dadurch weiter angeheizt. Es ist ein Hohn, wenn mit Augsburg als "Wohnungsmarktwunder" Münchner MieterInnen angeworben werden, und gleichzeitig die Augsburger Stadtregierung beim Lösen der Wohnungsmisere durch Nichthandeln glänzt.


Der Augsburger SPD-Mann Roland Wegner, der Stadtrat werden will, hat deswegen gleich einen offenen Brief an unseren OB Dr. Kurt Gribl verfasst: 

Mietpreisbremse – Offener Brief 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,

wie man übers Internet erfahren konnte, lassen Sie als aktueller Oberbürgermeister der Stadt Augsburg im Stadtgebiet München Werbeanzeigen dafür schalten, um Münchner Bürger zu einem Umzug nach Augsburg zu bewegen.

Es sei dahingestellt, ob es zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört, Bürger anderer Kommunen abzuwerben und dafür Steuergelder einzusetzen. Vielmehr bitte ich Sie um eine öffentliche Beantwortung der Frage, wie diese Kampagne mit der aktuellen Wohnungsmarktsituation in Augsburg zu vereinbaren ist, in der die Miet- und Kaufpreise immer stärker steigen?


Vor kurzem sind Sie dem SPD-Antrag gefolgt, für Augsburg eine Verordnung zu erlassen, die die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 % (statt 20 %) festlegt.

Auf der CSU-Website verkaufen Sie mit Herrn Kränzle diese sinnvolle Maßnahme zwar als ihre eigene Idee.

Nun haben Sie sich allerdings selbst entlarvt! Ihr Handeln legt offen, dass Sie sich mit der Rechtsmaterie nicht intensiv beschäftigt haben können.

* In § 558 Abs. 3 BGB ist nämlich folgende Voraussetzungen festgelegt:

Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze).

Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist…

Erklären Sie mir und der Augsburger Bevölkerung bitte, wie Sie auf der einen Seite eine Kappungsgrenze von 15 % per Verordnung erlassen wollen, wofür Versorgungsengpässe bei Mietwohnungen die Voraussetzung sind, um auf der anderen Seite in einer 1,38 Millionen Einwohner großen Stadt Werbeanzeigen zu schalten, was einen weiteren Zuzug und damit eine noch größere Nachfrage nach Mietwohnungen provozieren könnte.

Bitte nehmen Sie die Sorgen und Nöte der Augsburger Bevölkerung ernster und unterlassen Sie es künftig, in der Landeshauptstadt München Werbeannoncen auf Kosten der Steuerzahler zu schalten, die in der Folge die Augsburger Probleme auf dem Wohnungsmarkt noch weiter verschärfen.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Wegner
Stadtratskandidat der SPD

(Roland Wegner ist Leichtathlet, Treppenläufer, Ernährungsphilosoph, Retrorunner, Buchautor, Kämmerer, Stadtratskandidat der SPD Augsburg, Platz 27)

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Andere Stimmen dazu:

"Dass das dem Gribl nicht aufgefallen ist, wo er doch ein "erstklassiger und führender" Baujurist ist... Dazu passt auch die Platzierung eines Vorstandmitglieds eines großen Immobilienkonzerns auf der CSU-Stadtratsliste. Idee dazu von Gribl."

"Wer Anzeigenpreise kennt, wird auf eine Antwort von Gribl gespannt sein. Und vor allem: kommt sie? und in wie viel Wochen?"

"Frecheit sowas."
"Das ist doch jetzt wohl ein schlechter Witz, oder? Sind die erst glücklich, wenn der letzte eingeborene Augsburger in einer Sozialwohnung am Stadtrand wohnt?"

Rollende Bäume im Bahnhof!

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