Vor allem kurz vor Weihnachten suchen die Datschis günstige Einkaufsmöglichkeiten, um ihre Liebsten mit schönen Geschenken unterm Weihnachstbaum zu erfreuen. Natürlich wollen sie regional orientiert einkaufen und nicht dauernd bei Amazon. Motto: Lass den Trick in deiner Stadt!
Jetzt können die Datschis sogar im Internet bei unserer bayerischen Justiz geizig geil shoppen.
Hier werden auf der Seite "
Justiz-Auktion" schöne Dinge wie G-Stgar-Jeans, 'Dckenlampen, Playstations und Mikrowellen und Computer-Tastaturren auf dem Portal "Justiz Auktion" günstig zum Ersteigern angeboten.
Sogar ein Schmuckstück auf Rädern: ein Packard-Oldtimers mit einer Erstzulassung im Jahr 1934. Das 4-türige Cabriolet (gelb-creme/uni) ist ein Modell der
zeitgenössischen Luxusklasse mit umfangreicher Ausstattung, schönen
Detailbauteilen und alter Restaurierung im Originalstil. Jedoch sind
auch technische Nacharbeiten erforderlich.
Angeblich ersteigern manche - auch über Strohmänner - ihre beschlagnahmten Dinge günstig wieder zurück. Falls sie gerade das Geld dazu haben.
Heiße Ware
Anders als bei gewohnten Internetauktionen ist bei der Justiz-Auktion
ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften,
Justizvollzugsanstalten und Vollstreckungsorganen Anbieter. An der
Online-Versteigerungsplattform beteiligen sich alle Bundesländer mit
ihren Justizeinrichtungen, Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollziehern.
Hohe Datensicherheit
Die Software der Justiz-Auktion und damit auch die gespeicherten Daten
werden beim Landesbetrieb Informationstechnik Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW) vorgehalten. IT.NRW hat kein Eigeninteresse bzgl. der
gespeicherten personenbezogenen Daten. Als Landesbetrieb von Nordrhein
Westfalen unterliegt das Rechenzentrum den Auflagen des
Datenschutzgesetzes NRW.
Ehrliche Bedingungen
Die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen und die Besonderen
Verkaufsbedingungen der Justiz-Auktion bilden die rechtliche Grundlage
für die Versteigungsplattform. Sie gewährleisten die notwendige
Rechtssicherheit sowohl für den Verkäufer (Anbieter) als auch den Käufer
(Bieter).
Warenerhalt garantiert
Die Justizeinrichtungen in Deutschland sowie die
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verlässliche
Vertragspartner, die umgehend nach Zahlungseingang den ersteigerten
Gegenstand an den erfolgreichen Bieter versenden bzw. aushändigen
werden.