Die Krach-Zeitung aus'm Irrenhaus. Mit völlig durchgeknallten Berichten über das Leben in und um Augsburg. Wer hier was glaubt, dem kann man nicht helfen. Wir sind die einzig wahre Lügenpresse. Vorsicht - Satire!
Samstag, 21. Juli 2018
Hat Burger King den besten und billigsten Hausmeisterdienst von ganz Augsburg?
Ein neidischer Anwohner will vom Augsburger Oberbürgermeister was wissen: "Sehr geehrter Herr. Dr. Kurt Gribl, ich habe festgestellt, dass täglich um 7:00 ein Fahrzeug der Stadtreinigung gezielt vor dem Anwesen Maximilianstraße 17 vorfährt und den Unrat dort entfernt. Wie erklären sich Gründe und Umstände dieser Hausmeistertätigkeit durch die Stadt?"
Unsere ukrainische Putzfrau meint: "Ich glaube nicht, dass die städtische Sauberkeitstruppe das nur für ein paar Burger und ein Pepsi Cola macht. Ein Double Whopper müsste es schon pro Mann sein, oder?"
Wir meinen, die Angestellten der Stadt Augsburg werden halt nicht so besonders bezahlt, sie brauchen vielleicht einen Nebenverdienst. Hat man ja schon bei den Arbeitern im Nordfriedhof gemerkt.
P.S. Es wird sich bei diesem Anwohner doch nicht um den leitenden Angestellten bei der Stadt Augsburg handeln, der in einer schäbigen Wohnung in der Maximilianstraße bei einer sündteuren Miete hausen muss?
Dienstag, 17. Juli 2018
Auweh! Zerstört dieser Landrauschen-Film unsere wunderbare bayerisch-schwäbische Heimat?
Moderne Mädchenfreundschaft mit Lesben-Liebe zwischen Misthaufen, Internet, Füchtlings-Negern, geiler Sau, Gartenzwergen, Faschingssauferei und viel Wirtshausdampf. |
Ein harter Heimatfilm kommt mit "Landrauschen" auf uns zu. Er spielt in dem Dorf Bubenhausen zwischen Augsburg und Ulm. Ohne Rücksicht auf Gefühle zeigt dieser Film gnadenlos unsere Heimat als eine wahnsinnige Mischung aus Punkrevolution und Deppenfasching. Ist das erlaubt?
Intime Klo-Szenen einer jungen Frau schockieren das heimatliebende Publikum gewaltig. |
Muss man unsere schöne Heimat so abgründig, brutal und hinterhältig darstellen? Und darf in einem Heimat-Film eine so hinterwäldlerische bayerisch-schwäbische Mundart gesprochen werden, die außer uns keine Sau kennt? Nicht mal der Bayerische Rundfunk, der sich lieber im Oberbayernschleim wälzt ...
Im Fasching beginnt in Bubenhausen das wilde Leben ohne Tabus. |
Nach Jahren des wilden Lebens, mit Ende 20, zwei Hochschulabschlüssen, aber ohne Geld und erfüllendem Job, befindet sich Toni in einer Sinnkrise. Eine Erbschaftsangelegenheit dient als willkommener Grund, ihr kosmopolitisches Leben zu verlassen und wieder in ihr Heimatdorf zu fliehen, dessen Enge sie ursprünglich hinter sich lassen wollte. Doch dieser Neuanfang geht gründlich schief. Als Praktikantin für den Heimatteil einer Lokalzeitung fühlt sie sich weit unter Wert verkauft und zu Hause nehmen ihr die übergriffigen Eltern jede Luft zu atmen.
Bubenhausen wird jetzt berühmt durch den Film Landrauschen. |
Bubenhausen aus der Moped-Perspektive. |
Auch auf dem Dorf fallen irgendwann die Masken. |
Zum Glück trifft sie auf die lebenslustige Rosa. Mit ihr sieht die Welt der Heimat auf einmal anders aus. Bei wilden Mopedfahrten und nächtlichen Streifzügen fühlt sich Toni wieder lebendig. Doch die Beziehung wird immer explosiver, je mehr Rosa sich zu der schönen Toni hingezogen fühlt, die sich nur um sich selbst zu drehen scheint. Der Film umreißt die Identitätsfindung zweier Frauen in einem Dorf, das sich selbst mit einer immer komplexer werdenden Welt konfrontiert sieht.
Der Film "Landrauschen" läuft als Weltpermiere in Augsburg und das Film-Team aus unserem Umland kommt auch
Der Film "Landrauschen" läuft als Weltpermiere in Augsburg und das Film-Team aus unserem Umland kommt auch
Zwei ausgeflippte Mädchen auf dem Dorf, die sich mögen, was wird aus ihnen? |
"Humorvolle Darstellung unserer Heimat"
Unser Exklusiv-Interview mit Landrauschen-Produzent Johannes Müller
Johannes Müller produzierte einen Heimatfilm, der einige Klischees zerbröseln lässt. |
ASZ-Frage: Hallo Johannes, wie entstand die Idee zum eurem Film-Projekt Landrauschen?
Johannes Müller: Nachdem Lisa und ich uns nach dem Abitur für ein paar Jahre aus den Augen verloren hatten, begannen wir vor rund sechs Jahren bei Spaziergängen auf den Feldwegen zwischen unseren beiden Dörfern erste Ideen zu sammeln ...
ASZ-Frage: Ideen zu was, zu diesem Film?
Johannes Müller: Zuerst mal, wie wir in der Zukunft gemeinsam eine Filmproduktionsfirma starten könnten - Miller und Müller, das bot sich geradezu an, noch dazu waren wir beide professionelle Filmemacher.
ASZ-Frage: Und wie entstand Landrauschen?
Johannes Müller: Die erste Fassung von Landrauschen als unser erstes Projekt wurde von Lisa während eines Urlaubs in Chile auf einer Pferdefarm geschrieben. Ich hatte sofort Spaß an den Charakteren und fand die Geschichte eine authentische und gleichzeitig humorvolle Darstellung unserer Heimat.
Der Polizei ist was nicht geheuer. |
ASZ-Frage: Welchen filmischen und inhaltlichen Ansatz habt Ihr bei dem Landrauschen-Dreh verfolgt?
Johannes Müller: Man könnte sagen, wir haben aus der Not eine Tugend gemacht und aus finanziellen Gründen viel dokumentarisch und mit Laiendarstellern gedreht, was am Ende den ganz eigenen Flair des Films ausmacht. Wahr ist aber, dass wir dies nie wegen mangelnden Geldes gemacht haben, sondern da wir überzeugt waren, nur so die entsprechende Qualität der Authentizität zu erreichen.
ASZ-Frage: Welche Besonderheiten hatten die Dreharbeiten bei Landrauschen, was unterschied sich von anderen Projekten?
Johannes Müller: Das Besondere ist definitiv die großartige Zusammenarbeit mit einem Dorf und einer Region, die komplett in den Dreh involviert waren und Herz und Seele gaben, dass der Film so geworden ist, wie er heute ist.
ASZ-Frage: Hätte das in einer Großstadt funtioniert?
Johannes Müller: Nein, das kenne ich von Projekten in Berlin nicht. Dort ist es eher so, dass alle total genervt auf Filmdrehs reagieren, da es davon so viele gibt.
ASZ-Frage: Sie haben auch viel mit Freunden gedreht haben wir gehört.
Johannes Müller: Ja, das ist eine weitere Besonderheit, dass wir im Team alte Schul- und Jugendfreunde wieder vereinen konnten um gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen. Dies hat uns auf alle Fälle wieder sehr stark zueinander geführt.
Das Film-Team von Landrauschen freut sich über seinen Sieg als bester Film. |
ASZ-Frage: Welche Besonderheiten hatten die Dreharbeiten bei Landrauschen, was unterschied sich von anderen Projekten?
Johannes Müller: Das Besondere ist definitiv die großartige Zusammenarbeit mit einem Dorf und einer Region, die komplett in den Dreh involviert waren und Herz und Seele gaben, dass der Film so geworden ist, wie er heute ist.
ASZ-Frage: Hätte das in einer Großstadt funtioniert?
Johannes Müller: Nein, das kenne ich von Projekten in Berlin nicht. Dort ist es eher so, dass alle total genervt auf Filmdrehs reagieren, da es davon so viele gibt.
ASZ-Frage: Sie haben auch viel mit Freunden gedreht haben wir gehört.
Johannes Müller: Ja, das ist eine weitere Besonderheit, dass wir im Team alte Schul- und Jugendfreunde wieder vereinen konnten um gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen. Dies hat uns auf alle Fälle wieder sehr stark zueinander geführt.
"Menschliche Urtypen im ländlichen Raum"
Unser Exklusiv-Interview mit der Landrauschen-Regisseurin Lisa Miller
ASZ-Frage: Hallo Lisa, du hast dich ja vor dem Film Landrauschen eher mit fernen Orten und Problemen wie Tschernobyl und Fukushima bechäftigt. Jetzt widmest du dich deiner Heimatregion Bayerisch-Schwaben. Wie siehst du diese deine Heimat?
ASZ-Frage: Hallo Lisa, du hast dich ja vor dem Film Landrauschen eher mit fernen Orten und Problemen wie Tschernobyl und Fukushima bechäftigt. Jetzt widmest du dich deiner Heimatregion Bayerisch-Schwaben. Wie siehst du diese deine Heimat?
Lisa Miller: Meine Heimat, das ist ein kleines Gebiet in und um Bubenhausen, im bayerischen Schwaben, das stolz ist auf seine Traditionen und seinen Dialekt. Es ist aber auch ein Grenzgebiet mit einem teils schizophrenen Charakter. Auf der einen Seite grenzt man sich rigoros von Baden-Württemberg ab, das nicht weit entfernt über der Donau bei Ulm beginnt und ist irgendwie stolz darauf in Bayern zu sein.
Mit Lippen-Piercing klingen Kirchenlieder irgendwie anders. |
ASZ-Frage: Aber als was fühlst du dich wirklich?
Lisa Miller: Ich betrachtet mich klar als Schwabe mit schwäbischem Dialekt und Spätzle als Nationalgericht. Es mischen sich hier halt traditionelle Volksmusik, Tracht und Trinkkultur à la Oktoberfest mit schwäbischer Schaffa, schaffa, Häusla baua-Mentalität. Dennoch wird man weder von bayerischer noch württembergischer Seite als dazugehörig akzeptiert.
Lisa Miller: Ich betrachtet mich klar als Schwabe mit schwäbischem Dialekt und Spätzle als Nationalgericht. Es mischen sich hier halt traditionelle Volksmusik, Tracht und Trinkkultur à la Oktoberfest mit schwäbischer Schaffa, schaffa, Häusla baua-Mentalität. Dennoch wird man weder von bayerischer noch württembergischer Seite als dazugehörig akzeptiert.
ASZ-Frage: Dieses einzigartige Lokalkolorit fängt Landrauschen ja authentisch und mit Liebe zum Detail ein. Ziel ist es doch wohl den Spagat zwischen Heimat- und Arthouse-Film zu schaffen, oder?
Lisa Miller: Ohne zu simplifizieren zeigt unser Film mit Authentizität menschliche Urtypen, wie man sie nur im ländlichen Raum findet und zeichnet so das Porträt eines deutschen Mikrokosmos. Dieser steht exemplarisch für das Europa der heutigen Zeit. Der Film stellt dar, wie trotz des Widerstands der Bevölkerung, die Wirrungen der komplexen und modernen Welt vor dem kleinen Idyll nicht halt machen.
Gemütlich Kiffen ist in der Heimat am schönsten. |
ASZ-Frage: Nichts ist mehr so, wie es einmal war, oder?
Lisa Miller: Die Welt ist bunt, und das spürt man so langsam auch auf dem Lande - gleichzeitig sehnt man sich nach heimatlicher Verwurzelung. Die tiefe Angst vor Identitätsverlust greift um sich, denn das Leben wird immer komplizierter.
ASZ-Frage: Was kann da helfen?
Lisa Miller: Nur Bier verspricht Abhilfe.
Am Boden zerstört oder träumender Blick in den Himmel? |
Und auch die schwäbische Internetzeitung kontext ist völlig belämmert von Landrauschen und berichtet darüber ohne Hemmungen: "Lisa Millers Spielfilmdebüt Landrauschen, das den Max-Ophüls-Preis gewonnen hat und hoffentlich noch viele Zuschauer gewinnen wird, ist ein Heimatfilm. Aber keiner, der sich gnädig herablässt und die Provinz in verschlissene Erzählmuster zwängt und vorführt, so wie das etwa die zur TV-Serie ausgewalzte Klamotte Die Kirche bleibt im Dorf tut. Der Film Landrauschen wurde zum Teil durch Crowdfunding finanziert, die anderen Sponsoren sind unter anderem die Bäckerei Reißler, die Barfüßer Hausbrauerei und die Alte Mühle."
LANDRAUSCHEN
LANDRAUSCHEN
Besetzung
Toni Kathi Wolf
Rosa Nadine Sauter
In weiteren Rollen: Heidi Walcher, Karl Fischer, Volkram Zschiesche, Rupert Markthaler
Rosa Nadine Sauter
In weiteren Rollen: Heidi Walcher, Karl Fischer, Volkram Zschiesche, Rupert Markthaler
Stab
Regie/Buch Lisa Miller
Produzenten Johannes Müller, Lisa Miller
Kamera Hannes Kempert
Licht Josef Sälzle
Sounddesign Marco Schnebel
Komponist Robert Guschel
Kostümbild Kathrin Sälzle
Szenenbild Amelie Düffert
Maske Nina Ruess, Mira Müller
Schnitt Lisa Miller
Mit Musik von: Feine Sahne Fischfilet, dicht&ergreifend, Kofelgschroa, Julian Frank, Narcoleptica, Robert Thomas
Produzenten Johannes Müller, Lisa Miller
Kamera Hannes Kempert
Licht Josef Sälzle
Sounddesign Marco Schnebel
Komponist Robert Guschel
Kostümbild Kathrin Sälzle
Szenenbild Amelie Düffert
Maske Nina Ruess, Mira Müller
Schnitt Lisa Miller
Mit Musik von: Feine Sahne Fischfilet, dicht&ergreifend, Kofelgschroa, Julian Frank, Narcoleptica, Robert Thomas
Unsere ukrainische Putzfrau, diese Kratzbürste meckert bissle rum: "Des Filmle ist ja Schpitze aber ich hätte mir da auch die Musik von schwäbischen Rockbands als Untermalung gewünscht."
Wir hätten uns dazu gut den Dinkelscherbener Wirtshauspunker Andi Kalb und seine Musik vorstellen können. S'nächschte Mol halt, gä!
Produktion
Beste Vorbereitung für FCAugsburg
Der Augsburger Bundesligafußballclub FCA bereitet sich für die neue Saison bestens vor. Für die Fitness hat sich der Verein nun von der Augsburger Bonbon-Manufaktur "Guzzi" im Lechviertel süße Kraftbomben zum Lutschen entwickeln lassen. Na, da werden wir den FCA bald auf Platz 1 sehen.
Montag, 16. Juli 2018
Augsburger Medien-Sch...äh...Preis - Wir sind soooooo stolz auf Euch!
Das ist der Augsburg-Knaller des Jahrhunderts!
Nur die Allerallerbesten erhalten den Medien-Preis 2018!
Jubel! Jubel! Jubel!
Wer hätte das geglaubt? In der Augsburger Kongresshalle jubelten über 2.000 Datschiburger begeistert über ihre ausgezeichneten Medien-Stars. Für die Sparten,
Foto, Ton und Journalistik wurden die besten der besten Kreativen zwischen Lech und Wertach ausgewählt. Sie erhielten als Trophäe eine goldene, eine silberne oder eine bronzene Windel.
Nominiert für die Kategorie Bild waren:
Daniel Biskup, Michaela Große, Evelyn Schunn, Andreas Elstner, Thorsten Fanzisi, Lina Mann, Michael Wollny, Chris Zimmermann, Marcel Cornelius (Action-Filmer), Reinhold Ratzer, Tanja Cruz, Sophie Marie Berger, Alexander Wohlrab, Fabian Schreyer, Andreas Bouloubassis, Ingo Hinrichs, Andreas Elstner, Raffaela Kraus, Robert Hagstotz, Valterio Darcangelo, Jessy Krefft, David Helmut, Silvio Wyszengrad, Martin Vill, und Jürgen Menter.
Daher kam der Zweitplatzierte,
Liebes Medienforum Augsburg e.V.,
Uli Weißbeck wusste nicht, was ihn erwarten würde, aber das, was ihr gestern auf die Beine gestellt habt, war ganz grosses Kino! Er hat schon einige Preisverleihungen erleben dürfen - der gestrige Augsburger Medienpreis stellt alles in den Schatten!
Perfekt und aufwendig inszeniert, charmant und professionell moderiert von Brigitte Theile, das musikalische Rahmenprogramm mit Martin Schmid, Stefan Leonhardsberger und dem Miriam Arens Quartett war der Knaller, tolle Laudatoren, sympathische Gewinner, perfektes Timing im gesamten Programmablauf, beim Überraschungsgast ist euch die Überraschung mehr als gelungen und danach eine coole Party in extrem cooler Location.
Ihr habt alles richtig gemacht!
1000 Dank für diese wunderbare Auszeichnung an Uli Weißbeck!
Um es (fast) mit den Worten seines Vorgängers Andreas Bourani zu sagen:
Ein Hoch auf Euch! Ein Hoch auf den Augsburger Medienpreis, ein Hoch auf mich und ein Hoch auf diese grossartige, liebens- und lebenswerte Stadt Augsburg!"
Nur die Allerallerbesten erhalten den Medien-Preis 2018!
Jubel! Jubel! Jubel!
Harry Hirsch lockte mit selbstgebranntem Schnaps die Medien-Meute an seine Bar. |
Wer hätte das geglaubt? In der Augsburger Kongresshalle jubelten über 2.000 Datschiburger begeistert über ihre ausgezeichneten Medien-Stars. Für die Sparten,
Foto, Ton und Journalistik wurden die besten der besten Kreativen zwischen Lech und Wertach ausgewählt. Sie erhielten als Trophäe eine goldene, eine silberne oder eine bronzene Windel.
Nominiert für die Kategorie Bild waren:
Daniel Biskup, Michaela Große, Evelyn Schunn, Andreas Elstner, Thorsten Fanzisi, Lina Mann, Michael Wollny, Chris Zimmermann, Marcel Cornelius (Action-Filmer), Reinhold Ratzer, Tanja Cruz, Sophie Marie Berger, Alexander Wohlrab, Fabian Schreyer, Andreas Bouloubassis, Ingo Hinrichs, Andreas Elstner, Raffaela Kraus, Robert Hagstotz, Valterio Darcangelo, Jessy Krefft, David Helmut, Silvio Wyszengrad, Martin Vill, und Jürgen Menter.
Gewonnen hat in der Kategorie Bild:
Michaela Große |
Michaela Große
Begründung der Jury: Sie ist Augsburgs Selfie-Queen.
Als Stargast brachte sie Brad Pitt und Angelina Jolie mit, die sie mit ihrer Kettlerei wieder aneinandergekettet hatte.
Begründung der Jury: Sie ist Augsburgs Selfie-Queen.
Als Stargast brachte sie Brad Pitt und Angelina Jolie mit, die sie mit ihrer Kettlerei wieder aneinandergekettet hatte.
. . .
Nominiert für die Kategorie Ton waren: Tina Schüssler (Ex-Box-WM-Sängerin), Impotenz (kastrierte Polit-und Porno-Punkrocksäcke), Lisa Seifert (John Garner), Carina Tuffentsamer (Facebook-Power-Lady), Franz Fischer (Kino-Zar), Rolf Störmann (Stadionsprecher), Helmut Treichel (Atomic Picnic Project), Karl Poesl (lebende Musik-Box), Rudi O. (Maskottchen Budapester Puppenmuseum), Oliver Gottwald (ex-Anajo), Dominik Scherer (Trommler), Sina Trinkwalder (Amateur-Sängerin), Ruth Maria Rossle (Cellistin), Tom Gratza (Keyboarder), Tim Allhoff (Jazzer), König von Augsburg (Weihnachtslieder), Ralph Wengenmayr (Filmmusik).
Gewonnen hat in der Kategorie Ton: Uli Weißbeck
Begründung der Jury: Uli Weißbeck kann als Inhaber der
Töpferei in der Augsburger Altstadt am besten mit Ton umgehen.
Töpferei in der Augsburger Altstadt am besten mit Ton umgehen.
Uli Weißbeck |
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Nominiert für die Kategorie Wort waren: Marcus Ertle (SZ, Galore, Tagesspiegel, etc) , Siegfried Zagler (DAZ), Alexandra Holland (Augsburger Allgemeine, Main-Post, Südkurier, ATV, RT1, etc.), Judith Zacher (Reporterin), Marion Buk-Kluger (Sonntagspresse), Wolfgang Oberressl (Edition Schwaben), Arno Loeb (Augsburger Skandalzeitung), Sybille Schiller (Kulturredakteukrin), Monika Pfundmeier (Autorin), Uta Börger (Lieslotte), Miriam Zissler (Gastro-News), Ina Kresse (Marksistisches), Matthias Luginger (ATV-Reporter), Vladimir Kennerknecht (Wurzel), Markus Krapf (Neue Szene), Karin Römer und Maja Braunwalder (Mein ist Dein Augsburg), Volker Klüpfel (ohne Kobr, Autor), Anja Marks Schilffarth (Augsburg Journal) und Jürgen Windisch (TrendyOne).
Gewonnen hat in der Kategorie Wort:
Arno Loeb
(da dieser Loeb aber bei der Preisverleihung ein unwürdiges T-Shirt trug, wurde er sofort disqualifiziert!)
Arno Loeb mit Provo-Shirt |
Arno Loeb wird wegen seinem Provo-Shirt von der Polizei vernommen |
Daher kam der Zweitplatzierte,
Wolfgang Oberressl,
auf den ersten Platz. Begründung der Jury: Wolfgang Oberressl weiß als ehemaliger Pressesprecher der Papierfabrik Haindl, wie man mit Papier richtig umgeht. Völlig unabhängig von Industrie, Lions Club und Geschäftswelt publiziert er kritische, manchmal sogar fast schmähende Breitseiten gegen alle Augsburger Institutionen von Augsburger Allgemeine, Wirtschaft bis hin zum Oberbürgermeister. Da kennt er kein Pardon, wenn es um Gerechtigkeit und Wahrheit geht. Kein korrumpierter Schreiberling wie viele andere in unserer tollen Medienstadt Augsburg. Und angezogen ist er auch immer super.
Wolfgang Oberressl |
- - -
Den Preis abgeschwatzt?
Nachdem an alle Gewinner des Augsburger Medienpreises (Motto: Bring Arschburg in die Welt!) von Veranstalter Harry Hirsch die Goldene Windel übergeben worden war, trauschte man die Location. Es ging von der vollen Kongresshalle in Brecht's Bistro von Klaus Wengenmayr im Lechviertel. Es ruffte eben von nebenan das Brechthaus. Dort soll Ralph Wengenmayr, Bruder vom Klaus, dem Weißbeck auf dem Klo seinen Medienpreis heimlich abgeschwatzt haben. Wengenmayr versprach Weißbeck eine wunderbare Lobhudeleisuperschmalz-Rede für den Tonmeister zu veröffentlichen, denn da sei er, Wengenmayer, noch viel, viel besser als mit der Musik.
Nachdem an alle Gewinner des Augsburger Medienpreises (Motto: Bring Arschburg in die Welt!) von Veranstalter Harry Hirsch die Goldene Windel übergeben worden war, trauschte man die Location. Es ging von der vollen Kongresshalle in Brecht's Bistro von Klaus Wengenmayr im Lechviertel. Es ruffte eben von nebenan das Brechthaus. Dort soll Ralph Wengenmayr, Bruder vom Klaus, dem Weißbeck auf dem Klo seinen Medienpreis heimlich abgeschwatzt haben. Wengenmayr versprach Weißbeck eine wunderbare Lobhudeleisuperschmalz-Rede für den Tonmeister zu veröffentlichen, denn da sei er, Wengenmayer, noch viel, viel besser als mit der Musik.
Hier exklusiv ein Auszug davon:
"Perfekt und aufwendig"
Uli Weißbeck wusste nicht, was ihn erwarten würde, aber das, was ihr gestern auf die Beine gestellt habt, war ganz grosses Kino! Er hat schon einige Preisverleihungen erleben dürfen - der gestrige Augsburger Medienpreis stellt alles in den Schatten!
Perfekt und aufwendig inszeniert, charmant und professionell moderiert von Brigitte Theile, das musikalische Rahmenprogramm mit Martin Schmid, Stefan Leonhardsberger und dem Miriam Arens Quartett war der Knaller, tolle Laudatoren, sympathische Gewinner, perfektes Timing im gesamten Programmablauf, beim Überraschungsgast ist euch die Überraschung mehr als gelungen und danach eine coole Party in extrem cooler Location.
Ihr habt alles richtig gemacht!
1000 Dank für diese wunderbare Auszeichnung an Uli Weißbeck!
Um es (fast) mit den Worten seines Vorgängers Andreas Bourani zu sagen:
Ein Hoch auf Euch! Ein Hoch auf den Augsburger Medienpreis, ein Hoch auf mich und ein Hoch auf diese grossartige, liebens- und lebenswerte Stadt Augsburg!"
Sonntag, 15. Juli 2018
Kein Doof-Floh-Markt!!!
Das dürfte Augsburger sensationellster Hofflohmarkt sein: die Ideenwerkstatt von Bernd Beigl in Haunstetten. Veranstaltet am Sonntag, 15. Juli 2018, bis 16.00 Uhr. Ist auf alle Fälle kein Doof-Flohmarkt.
Was es dort zu kaufen gibt?
Keine Ahnung.
Wahrscheinlich lauter Dinge, die zum Überleben unbedingt gebraucht werden, ohne die das Leben direkt zum Scheitern verdammt ist.
Unsere ukrainische Putzfrau will wissen: "Ist da auch ein legendärer Klobrillenschoner des Augsburger Erfinders, dem Herrn Dingsbums, vorrätig?"
Freitag, 13. Juli 2018
Ohrfeigen für Gribl und Erben? Rächen sich die getöteten Bäume?
Aufstand der Baumfreunde am Augsburger Herrenbach gegen die Baumgegner Gribl und Erben. |
Uiuiui - da wirds einigen in der Augsburger Stadtregierung jetzt aber ganz heiß.
Die Rechtsanwälte
LABBÉ & PARTNER
schreiben an
Dies gilt dann erst recht für die Entscheidung über die Fällungen von insgesamt 96 Bäumen entlang des Herrenbaches. Nach unserem Kenntnisstand existieren über diese Fällungen nicht einmal eine entsprechende Planung bzw. ein Zeitplan. Es ist noch nicht absehbar, wann die Fällungen konkret vorgenommen werden sollen.
Es kommen damit zahlreiche Alternativen zur Baumfällung in Betracht, die das Vorliegen einer Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG ausschließt. Die Ausnahmegenehmigung hätte daher gar nicht erteilt werden dürfen.
4. Zusammenfassung
Stadt Augsburg
Herr Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl
Rathausplatz 1
Datum: 12.07.2018
Baumfällung am Herrenbach in Augsburg Unsere Mandantschaft: Ausschussgemeinschaft Freie Wähler/Die Linke/ODP/Polit-WG, Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,
in vorbezeichneter Angelegenheit bedanken wir uns zunächst für die erhaltene Akteneinsicht vom 02.07.2018. Nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erfolgten und geplanten Fällungen von 36 bzw. 96 Bäumen entlang des Herrenbaches bestehen.
1. Fehlende Zuständigkeit
Nach unserer Kenntnis wurde die Fällung von 96 Bäumen bzw. die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung von 36 Bäumen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht vom Stadtrat beschlossen. Die Entscheidung hierüber erfolgte vielmehr durch Sie allein, obwohl Ihre Zuständigkeit nach Art. 37 BayGO gar nicht eröffnet war.
Bei der Entscheidung über die Fällung von 96 Bäumen bzw. die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung von 36 Bäumen handelt es sich weder um eine laufende Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO noch um eine dringliche oder unaufschiebbare Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 3 BayGo.
Nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Dabei handelt es sich aber lediglich um alltägliche Geschäfte, die bei der Verwaltung der Gemeinde in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr anfallen bzw. mit gewisser Häufigkeit wiederkehren und die zur ununterbrochenen Fortführung der Verwaltung notwendig sind, also um die tägliche Routinearbeit (vgl. BayVGH, Urt. v. 21.12.2004, Az.: 8 B 03.1404).
Zum einen gehört die Fällung von 36 bzw. 96 Bäumen nicht zur täglichen Routinearbeit der Stadt. Vielmehr stellt dies eher eine Ausnahme dar und fällt nicht regelmäßig wiederkehrend an. Zum anderen fallen Maßnahmen, für die die Gemeinde eine staatliche Genehmigung benötigt, nicht unter Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO (Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Stand: 01.07.2012, Art. 37, Ziff. 10.37, S. 6). Für die Fällung der Bäume ist nun aber eine Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben von den Zugriffsverboten des § 44 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 BNatSchG gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Auch aus diesem Grund ist die Entscheidung über die Baumfällungen am Herrenbach keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO.
Nach Art. 37 Abs. 3 BayGO wären Sie zwar befugt, anstelle des Gemeinderates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Aber die Baumfällungen sind bzw. waren weder dringlich noch unaufschiebbar. Dies ist nur dann der Fall, wenn die durch eine vorherige Einschaltung des Gemeinderates oder eines beschließenden Ausschusses eintretende Verzögerung eine Schädigung gemeindlicher Interessen oder Nachteile für die Allgemeinheit oder für einzelne befürchten ließe, wobei geringfügige Benachteiligungen nicht ausreichen. Ein solcher Notfall liegt somit nur vor, wenn ein schwerer und praktisch nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gemeinde droht.
Dies kann allerdings nicht angenommen werden. So geht aus dem Schreiben des Stadtrates Reiner Erben vom 17.05.2018 eindeutig hervor, dass durch den Baumbestand bisher kein Schaden entstanden sei (Frage 25). Auch sei der bauliche Zustand des Herrenbach-Gerinnes sowie des Deiches als normal zu bezeichnen (Frage 14). Einwurzelungen in das Betongerinne, die eine Erneuerung in Teilbereichen nötig machen würden, lägen bisher ebenfalls nicht vor (Frage 16). Selbst wenn der Baumbestand auf dem Deich einen Handlungsbedarf generieren würde, so ist dieser jedoch - wie aufgezeigt - nicht dringlich oder unaufschiebbar.
Dass die Baumfällungen nicht so dringlich oder unaufschiebbar im Sinne des Art. 37 Abs. 3 BayGO sind, zeigt auch die Tatsache, dass von den genehmigten 36 Baumfällungen „nur“ 27 vorgenommen wurden. Wenn die Gefahr eines Schadenseintritts durch die Entwurzelung groBer Baumteller infolge eines sog. Windwurfs aber so groß wäre, dann hätten die übrigen neun Fällungen ebenfalls vorgenommen werden müssen, was aber seit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung am 28.05.2018 offenbar nicht geschah. Da nunmehr sechs Wochen vergangen sind, kann nicht mehr von einer Dringlichkeit gesprochen werden. Im Übrigen wird das Konzept, nach welchem 96 Bäume in 3 Jahren gefällt werden sollen, bereits seit November 2016 erarbeitet.
Datum: 12.07.2018
Baumfällung am Herrenbach in Augsburg Unsere Mandantschaft: Ausschussgemeinschaft Freie Wähler/Die Linke/ODP/Polit-WG, Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Gribl,
in vorbezeichneter Angelegenheit bedanken wir uns zunächst für die erhaltene Akteneinsicht vom 02.07.2018. Nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erfolgten und geplanten Fällungen von 36 bzw. 96 Bäumen entlang des Herrenbaches bestehen.
1. Fehlende Zuständigkeit
Nach unserer Kenntnis wurde die Fällung von 96 Bäumen bzw. die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung von 36 Bäumen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht vom Stadtrat beschlossen. Die Entscheidung hierüber erfolgte vielmehr durch Sie allein, obwohl Ihre Zuständigkeit nach Art. 37 BayGO gar nicht eröffnet war.
Bei der Entscheidung über die Fällung von 96 Bäumen bzw. die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung von 36 Bäumen handelt es sich weder um eine laufende Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO noch um eine dringliche oder unaufschiebbare Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 3 BayGo.
Nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Dabei handelt es sich aber lediglich um alltägliche Geschäfte, die bei der Verwaltung der Gemeinde in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr anfallen bzw. mit gewisser Häufigkeit wiederkehren und die zur ununterbrochenen Fortführung der Verwaltung notwendig sind, also um die tägliche Routinearbeit (vgl. BayVGH, Urt. v. 21.12.2004, Az.: 8 B 03.1404).
Einst wollte OB Gribl auch den ungeliebten CSU-Boss Bernd Kränzle, hier neben dem roten Radler Otto Hutter am Herrenbach, wie einen Baum fällen. |
Nach Art. 37 Abs. 3 BayGO wären Sie zwar befugt, anstelle des Gemeinderates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Aber die Baumfällungen sind bzw. waren weder dringlich noch unaufschiebbar. Dies ist nur dann der Fall, wenn die durch eine vorherige Einschaltung des Gemeinderates oder eines beschließenden Ausschusses eintretende Verzögerung eine Schädigung gemeindlicher Interessen oder Nachteile für die Allgemeinheit oder für einzelne befürchten ließe, wobei geringfügige Benachteiligungen nicht ausreichen. Ein solcher Notfall liegt somit nur vor, wenn ein schwerer und praktisch nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gemeinde droht.
Dies kann allerdings nicht angenommen werden. So geht aus dem Schreiben des Stadtrates Reiner Erben vom 17.05.2018 eindeutig hervor, dass durch den Baumbestand bisher kein Schaden entstanden sei (Frage 25). Auch sei der bauliche Zustand des Herrenbach-Gerinnes sowie des Deiches als normal zu bezeichnen (Frage 14). Einwurzelungen in das Betongerinne, die eine Erneuerung in Teilbereichen nötig machen würden, lägen bisher ebenfalls nicht vor (Frage 16). Selbst wenn der Baumbestand auf dem Deich einen Handlungsbedarf generieren würde, so ist dieser jedoch - wie aufgezeigt - nicht dringlich oder unaufschiebbar.
Dass die Baumfällungen nicht so dringlich oder unaufschiebbar im Sinne des Art. 37 Abs. 3 BayGO sind, zeigt auch die Tatsache, dass von den genehmigten 36 Baumfällungen „nur“ 27 vorgenommen wurden. Wenn die Gefahr eines Schadenseintritts durch die Entwurzelung groBer Baumteller infolge eines sog. Windwurfs aber so groß wäre, dann hätten die übrigen neun Fällungen ebenfalls vorgenommen werden müssen, was aber seit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung am 28.05.2018 offenbar nicht geschah. Da nunmehr sechs Wochen vergangen sind, kann nicht mehr von einer Dringlichkeit gesprochen werden. Im Übrigen wird das Konzept, nach welchem 96 Bäume in 3 Jahren gefällt werden sollen, bereits seit November 2016 erarbeitet.
Es war damit vor 2 Jahren bereits absehbar, dass die ersten Bäume angeblich gefällt werden müssen. Innerhalb dieser Zeit wäre es daher ohne Weiteres möglich gewesen, einen entsprechenden Stadtratsbeschluss einzuholen.
Wenns schlecht für sein Retter-Image ist, na, dann hat Augsbugs OB Dr. Kurt Gribl plötzlich keine Zeit für die Augsbürger, die gegen seine Baumfällaktionen sind und er lässt sich nicht sehen.
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Ritschie Goerlich muss als Gribls Wachhund die Baumfällungen beaufsichtigen. |
Es gibt lediglich eine Zeitspanne von 3 Jahren. Zudem ist es so, dass die Frage nach den Baumfällungen seit mindestens dem Jahr 2011 im Raum steht. Die Empfehlung zur Fällung von 96 Bäumen wurde durch das Wasserwirtschaftsamt auch bereits im November 2017 ausgesprochen. Seit November 2016 wurde das Tiefbauamt mit der Unteren Wasserrechtsbehörde, dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen und dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ein Umsetzungskonzept erarbeitet.
Angesichts dieses langen Zeitraumes wäre es durch die Einschaltung des Stadtrates daher nicht zu Verzögerungen gekommen, die zu einer Schädigung gemeindlicher Interessen oder Nachteile für die Allgemeinheit oder für einzelne geführt hätten.
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass Sie bereits nicht für die Entscheidung über die Fällung von 96 Bäumen bzw. die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung von 36 Bäumen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG zuständig waren. Es liegt weder ein Fall des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayGO noch des Art. 37 Abs. 3 BayGO vor.
Die Augsburger CSU liebt unsere Heimat nicht. Sie zerstört sie lieber. |
Es wäre vielmehr ein entsprechender Stadtratsbeschluss erforderlich gewesen.
2. Kein Fall der DIN 19712 bzw. des DWA-Merkblattes M 507-1
2. Kein Fall der DIN 19712 bzw. des DWA-Merkblattes M 507-1
Aus dem Schreiben des Stadtrates Reiner Erben vom 17.05.2018 ergibt sich darüber hinaus, dass die Baumfällungen ganz überwiegend auf die DIN 19712 sowie das DWA-Merkblatt M 507-1 gestützt werden. Denn die DIN 19712 bezeichne Gehölze auf Dämmen als unzulässig und das DWA-Merkblatt M 507-1 sehe zur Entfernung vorhandener Gehölzbestände auf Dämmen und ihren Schutzstreifen, die sich infolge mangelnder oder unterbliebener Unterhaltung entwickelt haben, grundsätzlich keine Alternative.
Die DIN 19712 definiert nun den Begriff Flussdeiche, also Dämme aus Erd- und Baustoffen an Fließgewässern zum Schutz des Hinterlandes gegen Hochwasser, die nur bei Hochwasser beansprucht werden. Flussdeiche sind danach Hochwasserschutzanlagen, die bei Hochwasserabfluss temporär über binnenseitigem Gewässer eingestaut sind.
Die DIN 19712 definiert nun den Begriff Flussdeiche, also Dämme aus Erd- und Baustoffen an Fließgewässern zum Schutz des Hinterlandes gegen Hochwasser, die nur bei Hochwasser beansprucht werden. Flussdeiche sind danach Hochwasserschutzanlagen, die bei Hochwasserabfluss temporär über binnenseitigem Gewässer eingestaut sind.
Der Herrenbach ist jedoch ein niveaugeregelter Industriekanal, dessen Zu- und Ablauf über Wehrdurchflüsse bestimmt wird, sodass gar kein Hochwasserfall eintritt. Auch erfolgt die Sicherung des Herrenbachkanals nicht über eine Deichanlage, sondern ein Stahlbetongerinne. Die angeschüttete Böschung ist ebenfalls nicht als Deich im Sinne der DIN 19712 angelegt und erfüllt auch keinerlei Deichfunktion.
Angesichts dessen fehlt es bereits an dem Vorhandensein eines Flussdeiches bzw. Dammes. Die Baumfällungen können daher weder auf die DIN 19712 noch auf das DWA-Merkblatt M 507-1 gestützt werden.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass das Wasserwirtschaftsamt davon ausgeht, dass es sich bei dem Herrenbachkanal um einen Stauhaltungsdamm handelt. Stauhaltungsdämme werden jedoch nach der DIN 19700-13 bemessen und nicht nach der DIN 19712.
Im Übrigen genügt der Stadt ausweislich der E-Mail vom 18.05.2018 wohl auch nicht allein die Fällung der zahlreichen Bäume. Darüber hinaus soll nach der Fällung auch die Beseitigung des Wurzelstockes mit Erdaustausch durchgeführt werden. Ein statischer Nachweis der Konstruktion Betongerinne und Erdwall wurde bislang jedoch nie eingeholt, erscheint jedoch angesichts dessen zwingend.
3. Kein Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung
Zudem liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auch gar nicht vor.
Zum einen fehlt es bereits am Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1-5 BNatSchG. Die Regierung von Schwaben hat die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zwar auf § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1,4 und 5 BNatSchG gestützt, wonach von Verboten des § 44 BNatSchG Ausnahmen zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei- , wasseroder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Nr. 1), im Interesse der Gesu Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt (Nr. 4) oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art (Nr. 5) zugelassen werden können.
Begründet hat die Regierung das Vorliegen einer Ausnahme dann damit, dass durch die Fällungen das sofortige Versagen der Uferwandung mit einer nachfolgenden, unkontrollierbaren Dammerosion und Dammbruch verhindert werden soll. Durch die verdichtete Bebauung im Umfeld wären in diesem Fall immense Sachschäden und eine Gefährdung von Menschenleben die Folge.
Wie unsere Ausführungen unter Ziffer 1 zeigen, können die Fällungen als Sofortmaßnahmen aber nicht damit begründet werden. So ist in absehbarer Zeit nicht von dem Eintritt eines Schadens im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1,4 oder 5 BNatSchG auszugehen.
Angesichts dessen fehlt es bereits an dem Vorhandensein eines Flussdeiches bzw. Dammes. Die Baumfällungen können daher weder auf die DIN 19712 noch auf das DWA-Merkblatt M 507-1 gestützt werden.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass das Wasserwirtschaftsamt davon ausgeht, dass es sich bei dem Herrenbachkanal um einen Stauhaltungsdamm handelt. Stauhaltungsdämme werden jedoch nach der DIN 19700-13 bemessen und nicht nach der DIN 19712.
Dichter Wotan Magg protestiert. |
3. Kein Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung
Zudem liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG auch gar nicht vor.
Zum einen fehlt es bereits am Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1-5 BNatSchG. Die Regierung von Schwaben hat die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zwar auf § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1,4 und 5 BNatSchG gestützt, wonach von Verboten des § 44 BNatSchG Ausnahmen zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei- , wasseroder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden (Nr. 1), im Interesse der Gesu Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt (Nr. 4) oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art (Nr. 5) zugelassen werden können.
Baumfäller werden mehr geschützt als Bäume. |
Wie unsere Ausführungen unter Ziffer 1 zeigen, können die Fällungen als Sofortmaßnahmen aber nicht damit begründet werden. So ist in absehbarer Zeit nicht von dem Eintritt eines Schadens im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1,4 oder 5 BNatSchG auszugehen.
Der bauliche Zustand des Herrenbach-Gerinnes sowie des Deiches werden als normal beschrieben. Es liegen auch keine Einwurzelungen in das Betongerinne vor. Schäden sind durch den Baumbestand ebenfalls bisher keine entstanden.
Die Frage nach den Baumfällungen stellt sich des Weiteren mindestens bereits seit dem Jahr 2011.
Das Umsetzungskonzept, also dass 96 Bäume innerhalb von 3 Jahren gefällt werden sollen, wird bereits seit November 2016 erarbeitet. Die Empfehlung hierzu hat das Wasserwirtschaftsamt seit mindestens November 2017 gegeben.
Seit dieser Zeit, also seit mindestens 7 Jahren, ist noch kein solcher Schadensfall eingetreten und in absehbarer Zeit daher auch nicht zu erwarten, vor allem weil der bauliche Zustand des Gerinnes und des Deiches nicht zu beanstanden ist.
Unabhängig davon darf eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG auch nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Danach dürfen lediglich Alternativen außer Betracht bleiben, die nur mit außergewöhnlichem Aufwand verwirklicht werden können (VGH Mannheim, Urt. v. 07.08.2009, Az.: 5 S 2348/08). Auch finanziell aufwendigere Lösungen können als zumutbare Alternativen in Betracht zu ziehen sein (VG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 07.01.2015, Az.: VG 5 L 289/14).
Die Regierung hat hierzu zwar die vom Wasserwirtschaftsamt genannten Alternativen „geprüft“, jedoch zu Unrecht als nicht zumutbare Alternativen abgelehnt.
So hat sie den Einbau einer Spundwand zwischen den Bäumen und der Uferwandung deswegen abgelehnt, weil hierfür noch vorherige erdstatische Untersuchungen erforderliche sind und dies als Sofortmaßnahme daher nicht in Betracht komme. Wie nun aber schon mehrfach ausgeführt, bedarf es mangels einer Gefährdungslage aber auch gar keiner Sofortmaßnahme. Die Frage nach den Baumfällungen steht bereits seit mindestens 7 Jahren im Raum, ohne dass es auch nur ansatzweise zu einem Schadenseintritt gekommen ist. Es wäre daher genügend Zeit gewesen, die entsprechenden erdstatischen Untersuchungen vorzunehmen, ohne dass stattdessen gleich zahlreiche alte und gesunde Bäume hätten gefällt werden müssen.
Bei der weiteren Alternative, nämlich der Trockenlegung des Herrenbaches hat die Regierung verkannt, dass sich die Ausführungen der Stadt (vgl. Schreiben des Herrn Merkle vom 22.01.2018) und die des Wasserwirtschaftsamtes (vgl. E-Mail vom 18.05.2018) hierzu widersprechen.
So ist Herr Merkle offenbar der Auffassung, dass selbst, wenn im Unglücksfall sofort am Hochablass die Wasserzufuhr gestoppt würde, sich trotzdem eine Wassermenge von mindestens 30.000 m3 in die Wohngebiete ergießen könnte. Dabei bestünde dann die große Gefahr, dass weite Teile des Herrenbachviertels überschwemmt würden und enorme Sach- und Personenschäden entstünden.
Demgegenüber ist das Wasserwirtschaftsamt der Auffassung, dass durch einen sofort angeordneten Ablass oder auch einen Notablass bei Sturmgefahr die Gefahren ausgehend vom Herrenbach
ausgeschlossen werden können. In beiden Fällen sollte dann die übliche Restwassermenge im Herrenbach und dem weiteren Kanalsystem verbleiben. Von dieser Wassermenge würde dann auch bei umstürzenden Bäumen oder einer zerstörten Uferwandung keine Gefahr ausgehen.
Aus protestierenden Augsbürgern werden
politische Gegner, die den Baumfällerparteien
Stimmen abjagen.
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Naturfreund Don Bosco, muss zusehen wie seine Bäume nebenan mit der Motorsäge umgebracht werden. |
Die Regierung hat hierzu zwar die vom Wasserwirtschaftsamt genannten Alternativen „geprüft“, jedoch zu Unrecht als nicht zumutbare Alternativen abgelehnt.
"Politiker ohne grünes Rückgrat! Wer könnte in Augsburg damit gemeint sein? |
Bei der weiteren Alternative, nämlich der Trockenlegung des Herrenbaches hat die Regierung verkannt, dass sich die Ausführungen der Stadt (vgl. Schreiben des Herrn Merkle vom 22.01.2018) und die des Wasserwirtschaftsamtes (vgl. E-Mail vom 18.05.2018) hierzu widersprechen.
Amt für Grünordnung als Diener der Baumfäller. |
Susanne Altmann kämpft mit vielen Augsbürgern für die Bäume am Herrenbach. |
Da die Augsburger Grünen im Kampf für die Natur völlig versagen, wurde von Susanne Altmann und anderen Baumfreunden wurde jetzt die Baum-Allianz Augsburg gegründet gegründet. Sie will den Baumfällern Wählerstimmen wegnehmen. |
Das Wasserwirtschaftsamt schreibt hierzu eindeutig, dass eine solche Gefahr ,,klar verneint werden“ kann. Begründet wird dies damit, dass bei einer Restwassermenge keine hohen Fließgeschwindigkeiten und somit keine Schleppkräfte entstehen würden, die in der Lage wären, Erdmaterial bei Zerstörung der betonierten Uferwandung auszuschwemmen. Auch sei bei einem Baumsturz in das Gerinne des Gewässers nicht mit einer Verklausung zu rechnen, die den Wasserstand über die bestehende Betonwandung erwarten lasse.
Dies spricht eindeutig vom Vorhandensein einer Alternative zur Baumfällung, wurde von der Regierung aber offenbar nicht berücksichtigt.
Ferner kommt als weitere Alternative der Neubau eines Parallelgerinnes in Betracht (vgl. Schreiben des Herrn Reiner Erben vom 17.05.2018, Frage 17). Dies wurde bislang jedoch nicht überprüft, sondern allein mit dem Argument abgelehnt, dass hierfür wohl enorme Haushaltsmittel erforderlich würden, was als Ablehnungsgrund aber allein nicht ausreicht (vgl. VG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 07.01.2015, Az.: VG 5 L 289/14). Vielmehr ist eine entsprechende
Prüfung erforderlich, wenn dadurch die Baumfällungen auf zumutbare Art und Weise verhindert werden könnten. Überdies muss wohl bezweifelt werden, dass der bauliche Zustand des Herrenbach-Gerinnes sowie des Dammes normal ist, wenn ein sog. Windwurf zu plötzlichem Versagen führen könnte. Der Neubau des Dammes erfolgte bereits im Jahr 1967. Stahlbeton vor 1988 hat aber lediglich eine Haltbarkeit von 60 Jahren. Als Kanalbauwerk liegt die Haltbarkeit weit darunter. Es sollte daher vorrangig auch eine Sanierung des Gerinnes bzw. des Dammes in Erwägung gezogen werden.
Dies spricht eindeutig vom Vorhandensein einer Alternative zur Baumfällung, wurde von der Regierung aber offenbar nicht berücksichtigt.
Ja, was steht denn da? |
Die Augsburger Stadtregierung hat Angst vor seinen naturliebenden Bürgern. |
Es kommen damit zahlreiche Alternativen zur Baumfällung in Betracht, die das Vorliegen einer Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG ausschließt. Die Ausnahmegenehmigung hätte daher gar nicht erteilt werden dürfen.
4. Zusammenfassung
Folglich bleibt festzuhalten, dass sowohl die durchgeführten als auch die geplanten Baumfällungen am Herrenbach rechtswidrig sind. Es fehlt bereits an Ihrer Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fällung von 96 Bäumen bzw. die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Fällung von 36 Bäumen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG. Es handelt sich weder um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung noch um eine dringliche Anordnung oder ein unaufschiebbares Geschäft. Es hätte hierzu vielmehr eines Stadtratsbeschlusses bedurft.
Als Grundlage für die Baumfällungen können dann auch nicht die DIN 19712 sowie das DWAMerkblatt M 507-1 herangezogen werden, weil der Herrenbach bereits kein Flussdeich bzw. Damm in diesem Sinne ist.
Schließlich liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gar nicht vor. Es ist bereits keine Gefahrenlage im Sinne des § 47 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1-5 BNatSchG ersichtlich, da in der Vergangenheit nie ein Schadensfall eingetreten ist und der bauliche Zustand des Gerinnes normal ist. Unabhängig davon kommen zahlreiche Alternative zur Baumfällung in Betracht, die allerdings bislang nicht abschließend überprüft wurden und daher abgelehnt wurden.
Die weiteren geplanten Baumfällungen sowie die Alternativen hierzu müssen daher zwingend unter Berücksichtigung der diesseitigen Rechtsauffassung nochmals überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
C Klaul, Carolin Frank, Rechtsanwältin
Johannes Mohr, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Walter Labbé Moritz März Anton Wald Ludwig O. Seitz Dr. Helmut Wölfel Dr. Hans Neumeier Herbert Kaltenegger Dr. Wolfgang Leitner Thomas Wille Kerstin Feiler Dr. Patrick Bühring Johannes Mohr Dr. Werner Pauker Alexander Kopitsch Gerhard Schmid Sebastian Heidorn Sabrina Schneider Carolin Frank Theresa Rothbauer
Als Grundlage für die Baumfällungen können dann auch nicht die DIN 19712 sowie das DWAMerkblatt M 507-1 herangezogen werden, weil der Herrenbach bereits kein Flussdeich bzw. Damm in diesem Sinne ist.
Schließlich liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gar nicht vor. Es ist bereits keine Gefahrenlage im Sinne des § 47 Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1-5 BNatSchG ersichtlich, da in der Vergangenheit nie ein Schadensfall eingetreten ist und der bauliche Zustand des Gerinnes normal ist. Unabhängig davon kommen zahlreiche Alternative zur Baumfällung in Betracht, die allerdings bislang nicht abschließend überprüft wurden und daher abgelehnt wurden.
Die weiteren geplanten Baumfällungen sowie die Alternativen hierzu müssen daher zwingend unter Berücksichtigung der diesseitigen Rechtsauffassung nochmals überprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
C Klaul, Carolin Frank, Rechtsanwältin
Johannes Mohr, Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Walter Labbé Moritz März Anton Wald Ludwig O. Seitz Dr. Helmut Wölfel Dr. Hans Neumeier Herbert Kaltenegger Dr. Wolfgang Leitner Thomas Wille Kerstin Feiler Dr. Patrick Bühring Johannes Mohr Dr. Werner Pauker Alexander Kopitsch Gerhard Schmid Sebastian Heidorn Sabrina Schneider Carolin Frank Theresa Rothbauer
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