Wir haben eine verrückte Meldung erhalten, die vom täglichen Irrsinn zeugt:ADAC muss Versammlungsfläche freischleppen
Am Dienstag, dem 18. April 2023 um 16 Uhr haben Verkehrswendeaktivist*innen eine Demonstration auf den Parkplätzen der Rosenaustraße, angrenzend an den Wittelsbacher Park, durchgeführt. Da die Parkplätze trotz seit 4 Tagen aufgestellter Parkverbotsschilder zugeparkt war, wurde eine umfangreiche Abschleppaktion notwendig.
Trotz vorher ausgewiesenem Parkverbot, war die Versammlungsfläche von zehn Autos zugeparkt. Der ADAC musste fünf Autos kostenpflichtig abschleppen, die übrigen haben umgeparkt.
"Autofahrende nehmen sich mehr Platz, als ihnen zustehen sollte. Selbst wenn sie dabei Gesetze brechen, werden sie selten belangt. Das zeigte sich leider auch heute wieder", so Theo Döllmann (20) zur Abschleppaktion.
"Der heutige Tag zeigt wieder deutlich: Was wir brauchen, ist eine Mobilitätspolitik, die platzsparenden Verkehrsmitteln wie Fahrrad und ÖPNV Vorrang gibt, vor allem dem Fußverkehr. In Augsburg ist hier die Stadtregierung gefragt."
In einer Mitteilung kritisierten Verkehrswendeaktivist*innen eine Neuplanung mit Erhalt von Parkplätzen und mahnten, die Stadt solle den Beschluss des Stadtrats zum Radentscheidvertrag und den Beschluss zum Augsburger CO₂-Restbudget einhalten und den Empfehlungen der städtischen KlimaKom-Studie folgen. Diese Studie empfiehlt mit Nachdruck Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs und zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, umgesetzt wird davon wenig.
Auf ca. 50 Metern Parkplätzen haben die Aktivist*innen im Rahmen der angemeldeten Versammlung sogenannte "Gehzeuge" gebaut.
Gehzeuge sind leichte Holzrahmen in der Größe eines PKW und zu Fuß getragen werden können. "Dadurch wird transparent, wie groß der Platzverbrauch von Autos eigentlich ist", so Felix Strobel (30).
"Mit den PKW-großen Holzrahmen kritisieren wir den enormen, unfairen Platzverbrauch immer größer werdender Fahrzeuge" Der von Parkplätzen in Beschlag genommene öffentliche Raum könne laut den Aktivist*innen anderweitig viel besser verwendet werden.
Nach Ende der Versammlung lief ein Mensch mit einem Gehzeug in Richtung Klimacamp. Weitere Personen wurden von der Polizei gestoppt und ihnen wurde mit dem Argument der Gefahrenabwehr nach Polizeiaufgabengesetz Bayern (PAG) eine Beschlagnahmung der Holzrahmen aus Dachlatten angedroht.
"Dabei ist die Straße der vorgesehene und legale Weg, um ein Gehzeug zu transportieren", erklärt Florian Lenz.
"Die Bezeichnung des Gehzeugs als gefährlichen Gegenstand zeugt von der falschen Gefahreneinschätzung. Dieses Verhalten der Polizei zeigt wieder, dass ihnen Autos wichtiger sind, als Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind".
§25 Abs. 2 StVO verpflichtet Menschen mit besonders sperrigen Gegenständen, die Straße zu benutzen. Die Augsburger Polizei fällt häufig durch ihr Unwissen über geltendes Recht auf. So werden beispielsweise regelmäßig Fahrradkolonnen ausgebremst [StVO § 27 Verbände], Banneranbringungen an Fahnenmasten kriminalisiert, überzogene Hausdurchsuchungen durchgeführt und bei letzteren der Anruf der Anwältin rechtswidriger Weise verwehrt.