Donnerstag, 5. Januar 2012

Gehörlose machen Rabbatz ...




Kann es sein, dass Eltern von Behinderten ein selbstverschuldetes „Kostenrisiko“ trügen, wenn sie ihre behinderten Kinder mit Zustimmung der Schulverwaltung in der Sprengelschule einschulten? So aber hatte das Bayerische Landessozialgericht in München argumentiert. 

Die beiden gehörlosen Mädchen Vanessa und Melissa waren von den Eltern im September statt im Förderzentrum Augsburg in die Grundschule am Wohnort eingeschult worden, wo sie nach Einschätzung der Schulaufsicht hervorragend integriert sind. 

Der Bezirk Schwaben hatte jedoch die Finanzierung der Gebärdendolmetscher verweigert. Die Eltern erheben zudem Vorwürfe gegen das Förderzentrum, deren Leiter in den sonderpädagogischen Gutachten behauptet, die Mädchen könnten am Unterricht in der Sprengelschule nicht aktiv teilnehmen. 

Porzellan-Freund mit Wunder und Gesang auf dem Weg zum Thron?

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