Dieses Dokument für die Verteiler des SWA-Magazins sorgt für Riesenaufregung bei den Fusions-Gegnern. Was werden sie dagegen unternehmen? Werden sie juristische Schritte einleiten? |
Dubioser Beleg zur Trickserei aufgetaucht!
Als die Fusions-Gegener Bruno Marcon, Volker Schafitel, Frank Mardaus, Otto Hutter und andere - von ihren total verblendeten Anhängern gestern erfuhren, dass die Stadtwerke-Bosse Klaus-Peter Dietmayer und Dr. Walter Casazza, den Verteilern ihres SWA-Magazins die schriftliche Order gaben, diese Werbe-Postille für die Thüga-Fusion auch an Haushalte zu verteilen, die als "Werbeverweigerer" gelten, waren alle hoch empört darüber.
Trickser-Anweisung der SWA-Bosse? |
Von Fusions-Gegnern wurde daher gleich laut nach der Justiz gerufen: "Das ist gegen alle Regeln!"
Wir können das nicht nachvollziehen. Wir freuen uns immer, wenn die SWA-Magzinverteiler unseren Aufkleber "Keine Werbung!" am Briefkasten missachten. Wie kämen wir sonst an das schönste Werbemagazin Augsburgs ran?
Wie würden wir sonst von den Wohltaten der SWA-Bosse für uns erfahren? Wie wüssten wir sonst, dass eine Fusion mit der Thüga hunderten von angstgeplagten SWA-Mitarbeitern das Leben rettet?
Wie würden wir sonst von den Wohltaten der SWA-Bosse für uns erfahren? Wie wüssten wir sonst, dass eine Fusion mit der Thüga hunderten von angstgeplagten SWA-Mitarbeitern das Leben rettet?
Unsere ukrainsiche Putzfrau meint: "Das kann ich ja nicht mal als Scheißhauspapier verwenden, das ist ja genauso aalglatt wie gewisse Typen und Geldraffer die dieses Magazin produzieren."
Gerücht: Jetzt wollen die Fusions-Gegner eine Anti-SWA-Magazin-Kampagne starten: Wenn so ein Werbe-Magazin in ihrem Briefkasten steckt, dann wollen sie dagegen anwaltlich vorgehen. War jedenfalls zu hören.
Viele Fusions-Gegner wollen zur Abschreckung sogar einen Aufkleber "Kein SWA-Magazin!" auf ihren Briefkastenk leben um ihre "Abscheu vor dem miesen Pro-Fusions-Propaganda-Rummel" auszudürcken.
Ein Augsburger Werbe-Experte meint:"Das kann für die SWA dann ganz schön teuer werden!"
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Was sagt der Verbraucherschutz zur Missachtung Werbeverweigerung?
Briefkastenwerbung
Darf jeder in meinem Briefkasten nach Belieben Werbung einwerfen?
Briefkastenwerbung ist als solche grundsätzlich erlaubt, solange der Besitzer des Briefkastens seinen entgegenstehenden Willen nicht ausdrücklich deutlich gemacht hat.
Bringt er aber einen sog. "Sperrvermerk" auf dem Briefkasten an, also einen Hinweis, dass der Einwurf von Werbung nicht erwünscht ist, so müssen sich die Werbenden hieran halten.
Der Einwurf von Werbung entgegen eines Sperrvermerks ist rechtswidrig.
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Hier steht mehr dazu.
Unerlaubte Briefkastenwerbung für die umstrittene Thüga-Fusion im SWA-Magazin versteckt. |
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Hier steht mehr dazu.